Abmeldung Ihres Kraftfahrzeugs jetzt auch online möglich

Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge in Deutschland abgemeldet, im Landkreis Mühldorf a. Inn waren es 2014 rund 18.000. Die Außerbetriebsetzung wird nun einfacher, bequemer und effizienter.

Seit dem 1. Januar 2015 können alle Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz eines neuen Personalausweises mit eID-Funktion sind, die elektronische Außerbetriebsetzung (iKFZ) zur Abmeldung ihres Fahrzeugs über das Internet nutzen. Benötigt werden die Sicherheitscodes auf den Siegelplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein und des neuen Personalausweises.

Und so funktionierts:
  • Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar).
  • Abdeckung der Siegelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar).
  • Sicherheitscode abschreiben oder als QP-Code einscannen.
  • Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der Webseite der jeweiligen Kommune oder über die zentrale Webseite (Kraftfahrt Bundesamtes (KBA)) vornehmen.
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des/der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des jeweiligen Portals.
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System.
  • Ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.
  • Die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
    Bitte beachten Sie: Mit Freilegung des Sicherheitscodes gelten die Kennzeichen als entstempelt.

Eine weitere Neuheit zum 01.01.2015 ist der Kennzeichenbeibehalt.

Ein Beibehalt des KFZ-Kennzeichens beim Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist nun bundesweit möglich (zum Beispiel bei einem Umzug von Altötting in den Landkreis Mühldorf a. Inn). Die bisherige Ummeldepflicht bleibt aber weiterhin bestehen.

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Mitnahme des Kennzeichens erfüllt sein:

  • das Fahrzeug muss zugelassen sein
  • der Halter muss gleich bleiben
Außerdem müssen folgende Unterlagen der Zulassungsbehörde vorgelegt werden:
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kfz-Schilder nur, wenn Sie zukünftig die internetbasierte Außerbetriebsetzung nutzen möchten
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2, bei Änderung des Namens (Heirat) oder bei vor dem 1.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapiere

Bei weiteren Fragen rund ums Thema Kraftfahrzeug und Zulassung wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Verkehrswesen im Landratsamt, Tel.: 08631/699-750, -751

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