Heute am 28.01.15 wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München über die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Stadtplatz 58 verhandelt. Das Gericht hat zu erkennen gegeben, dass es bei der Fragestellung des Bürgerentscheids einen sachlichen Zusammenhang zwischen den Teilmaßnahmen Errichtung eines neuen Gebäudes auf dem Grundstück Stadtplatz 58 und der Errichtung eines neuen Kindergartens auf dem Grundstück Stadtplatz 54 sieht.
Das Gericht teilt allerdings nicht die Sichtweise, dass auch ein sachlicher Zusammenhang zur Frage des Standortes des Wochen- und des Bauernmarktes besteht, obwohl die Fragestellung als Reaktion auf ein unzulässiges Bürgerbegehren zu verstehen ist, das an drei Stellen der Begründung genau darauf eingegangen war.
Nachdem dargelegt wurde, dass das städtebauliche Konzept, wie es den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wurde, sich zwischenzeitlich verändert hat – es gibt Bestrebungen den ursprünglich auf den Grundstück Stadtplatz 54 geplanten Kindergarten in anderer zentraler Lage zu errichten – und eine Bindungsfrist des Bürgerentscheids mittlerweile abgelaufen wäre, wurde auf Anregung des Gerichts die Klage zurückgenommen.
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