Ministerrat beschließt weiteres Vorgehen beim Ausbau der B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim – Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Leistungsfähige und naturverträgliche Verkehrserschließung ist Richtschnur für weitere Planungen“
Der Ministerrat hat sich heute mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim befasst. Grundlage war dabei das Ergebnis eines Gesprächs, das am 29. Januar 2015 zwischen Ministerpräsident Horst Seehofer, Innenminister Joachim Herrmann und betroffenen Mandatsträgern aus der Region stattfand. Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Richtschnur für unsere weitere Planungen ist die leistungsfähige und naturverträgliche Verkehrserschließung zwischen Regensburg bzw. Landshut (A 92) und Rosenheim.“ Hierzu hat der Ministerrat heute den Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr beauftragt, folgendes umzusetzen:
Völlig unbestritten ist der bereits bis Ergoldsbach fertiggestellte und im Bau befindliche Abschnitt bis zur A 92 bei Essenbach. Fertigstellung ist 2019 angestrebt.
Die Fortführung soll durch die Ost-Südumgehung von Landshut unter Anbindung der Umgehung an die B 299 und die B 15alt erfolgen (eine Fahrspur je Richtung zwischen B 299 und B 15alt).
Südlich der B 12 bei Haag soll die Fortführung auf der Bestandstrasse inklusive der Ortsumgehung Rosenheim bis zum Anschluss an die A 8 erfolgen. Die Raumordnungstrasse soll in diesem Abschnitt nicht mehr weiterverfolgt werden.
Die östlich verlaufende Meldetrasse in den Landkreisen Landshut und Mühldorf soll zurückgenommen werden. Auch die jüngst ins Gespräch gebrachte Trasse westlich der B15alt soll nicht weiterverfolgt werden.
Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung zwischen Landshut und der B 12/A 94 soll eine Anmeldung zweier alternativer Trassen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) für eine ergebnisoffene und gleichgewichtige Bewertung erfolgen: zum einen für den Ausbau der Bestandstrasse B 15alt mit Ortsumfahrungen und zum anderen für die ursprünglich raumgeordnete Trasse B 15neu als Korridoranmeldung. (Fettdruck durch die Verfasser)