Am 02.02.2015, gegen 11:00 Uhr, sollte aufgrund eines Vorführersuchens zur einer Verhandlung am Gericht in Mühldorf a.Inn die Wohnung eines 28jährigern Waldkraiburgers betreten werden. Außerdem gab es einen Durchsuchungsbeschuss für diese Wohnung wegen Waffenbesitz.
Nachdem nach mehrmaligen Läuten niemand die Wohnungstüre öffnete und die Nachbarin den Beamten mitgeteilt hatte, dass sich in der Wohnung seit Tagen keiner mehr befinden würde, wurde durch einen Schlüsseldienst diese geöffnet. Mit einem Vertreter der Stadt Waldkraiburg wurden die Räumlichkeiten dann betreten.
Die offensichtlich „leere“ Wohnung wurde dann nach Waffen durchsucht. Hierbei wurden durch die Beamten auch in der Küche alle Schrankkästchen geöffnet und zur Überraschung aller konnte der Mann dann in dem „sehr beengten“ Spülkasten festgestellt werden. Er wurde daraufhin gebeten, sich doch aus diesem „herauszuschälen“. Diese Aufforderung kam er dann auch widerwillig nach, da er ja eigentlich nicht zum „Richter“ nach Mühldorf wollte. Er wurde daraufhin in Begleitung zweier Beamter nach Mühldorf a.Inn zur Verhandlung verbracht, damit er es sich nicht noch mal „anders überlegen“ konnte.
In seiner Wohnung wurde auch noch ein Gasrevolver sichergestellt.
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