Weitere Beitragssenkung geplant
Die IHK für München und Oberbayern plant für 2015 die Umlage auf 0,05 Prozent des Gewerbeertrages zu reduzieren. Im Vorjahr lag sie noch bei 0,15 Prozent. Die Umlage orientiert sich an der Höhe des Gewerbeertrages oder Gewinns und bestimmt neben dem Grundbeitrag die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Hohe Einnahmen aufgrund der unverändert guten Wirtschaftslage in Oberbayern ermöglichen diese weitere Reduzierung.„Das ist ein historischer Tiefstand. Wir entlasten damit die Unternehmen im Vergleich zu 2014 um rund 25 Millionen Euro“, sagt Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern. Im bundesweiten Vergleich gehört die IHK für München und Oberbayern zu den IHKs mit dem niedrigsten Umlagesatz. Zudem sind über 40 Prozent der IHK-Mitgliedsunternehmen komplett vom Beitrag befreit.
Neufassung der Wirtschaftssatzungen
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat heute beschlossen, dass die Wirtschaftssatzungen der Jahre 2011 bis 2014 rückwirkend ersetzt werden sollen. Entsprechend soll auch die Wirtschaftssatzung 2015 angepasst werden. Die Änderung der Wirtschaftssatzungen und die bilanztechnische Umsetzung sollen auf einer Vollversammlung im April erfolgen.Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2015. Das Verwaltungsgericht hat der IHK für München und Oberbayern auf den Weg gegeben, den Ergebnisvortrag durch verbindliche und eindeutige Festlegung zweckgebunden zu verwenden. Nach Aussagen des Verwaltungsgerichts ist es grundsätzlich zulässig, mit einem Ergebnisvortrag zweckbestimmte Rücklagen zu bilden. Die rückwirkende Änderung ist im Einklang mit entsprechenden Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts.Mit der Neufassung der Wirtschaftssatzungen wird die IHK einen formalen Zuordnungsfehler korrigieren: Die ausgewiesenen Ergebnisvorträge sollen dann zweckbestimmten Rücklagen, die ihrer Art nach von der Vollversammlung bereits festgelegt waren, zugeführt werden. Im neuen IHK-Finanzstatut, das deutschlandweit in der Kammerorganisation abgestimmt und von der Rechtsaufsicht genehmigt wurde, sind diese neuen Anforderungen an die Ergebnisverwendung bereits geregelt. Im zuvor geltenden Finanzstatut war die Ergebnisverwendung hingegen nicht geregelt.Die neuen Wirtschaftssatzungen 2011 bis 2014 sind ergebnisneutral, das heißt die Grundbeiträge und der Umlagesatz bleiben unverändert.
Mit IHK-Regionalausschüssen noch näher an den Mitgliedern
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayer hat heute die Neuordnung der IHK-Gremien und die Umbenennung in IHK-Regionalausschüsse beschlossen.Die Vorsitzenden der IHK-Gremien haben zuvor empfohlen, einen IHK-Regionalausschuss pro Landkreis, zukünftig auch für den Landkreis München, einzurichten. Stadt und Landkreis Rosenheim, die Landkreise Altötting und Mühldorf sowie die Landkreise Erding und Freising sollen jeweils gemeinsam einen Regionalausschuss bilden. Demnach erhöht sich die Anzahl der Gremien bzw. zukünftigen Regionalausschüsse von aktuell 14 auf dann 19. „Kundennähe ist auch für die IHK ein entscheidender Faktor. Mit der neuen Struktur können wir unsere regionale Präsenz deutlich erhöhen und können die Interessen unserer Mitglieder gegenüber regionaler Politik und Verwaltung noch besser vertreten“, sagt Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern.Neben den Regionalausschüssen auf Landkreisebene soll es zusätzlich „IHK-Foren“ (z.B. IHK-Forum Region München) geben, die sich mindestens einmal jährlich zu landkreisübergreifenden Themen treffen werden. |
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