Vollversammlung der IHK am 18. März 2015 - IHK plant weitere Beitragssenkungen

Weitere Beitragssenkung geplant

Die IHK für München und Oberbayern plant für 2015 die Umlage auf 0,05 Prozent des ‎Gewerbeertrages zu reduzieren. Im Vorjahr lag sie noch bei 0,15 Prozent. Die Umlage ‎orientiert sich an der Höhe des ‎Gewerbeertrages oder Gewinns und bestimmt neben dem ‎Grundbeitrag die Höhe der ‎Mitgliedsbeiträge.‎ Hohe Einnahmen ‎aufgrund der unverändert ‎guten Wirtschaftslage in Oberbayern ermöglichen diese weitere Reduzierung.‎‎„Das ist ein historischer Tiefstand. Wir entlasten damit die Unternehmen im Vergleich zu 2014 ‎um rund 25 Millionen Euro“, sagt Eberhard ‎Sasse, Präsident der IHK für München und ‎Oberbayern. Im bundesweiten Vergleich gehört die IHK für München und Oberbayern zu den ‎IHKs mit dem niedrigsten Umlagesatz.‎ Zudem sind über 40 Prozent der IHK-‎Mitgliedsunternehmen komplett vom Beitrag befreit.‎

Neufassung der Wirtschaftssatzungen

Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat heute beschlossen, dass die ‎Wirtschaftssatzungen der Jahre 2011 bis 2014 rückwirkend ersetzt werden sollen. ‎Entsprechend soll auch die Wirtschaftssatzung 2015 angepasst werden. Die Änderung der Wirtschaftssatzungen und die ‎bilanztechnische Umsetzung sollen auf einer Vollversammlung im April erfolgen.Hintergrund ist ein ‎Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2015. Das Verwaltungsgericht hat der ‎IHK für München und Oberbayern auf den Weg gegeben, den Ergebnisvortrag durch ‎verbindliche und eindeutige Festlegung zweckgebunden zu verwenden. Nach Aussagen des ‎Verwaltungsgerichts ist es grundsätzlich zulässig, ‎mit einem Ergebnisvortrag zweckbestimmte ‎Rücklagen zu bilden. Die rückwirkende Änderung ist im Einklang mit entsprechenden ‎Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts.Mit der Neufassung der Wirtschaftssatzungen wird die IHK einen formalen Zuordnungsfehler ‎korrigieren: Die ausgewiesenen Ergebnisvorträge sollen dann zweckbestimmten Rücklagen, ‎die ihrer Art nach von der Vollversammlung bereits festgelegt waren, zugeführt werden. Im ‎neuen IHK-Finanzstatut, das deutschlandweit in der Kammerorganisation abgestimmt und von ‎der Rechtsaufsicht genehmigt wurde, sind diese neuen Anforderungen an die ‎Ergebnisverwendung bereits geregelt. Im zuvor geltenden Finanzstatut war die ‎Ergebnisverwendung hingegen nicht geregelt.‎Die neuen Wirtschaftssatzungen 2011 bis 2014 sind ergebnisneutral, das heißt die ‎Grundbeiträge und der Umlagesatz bleiben unverändert.

Mit IHK-Regionalausschüssen noch näher an den Mitgliedern

Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayer hat heute die Neuordnung der ‎IHK-Gremien und die Umbenennung in IHK-Regionalausschüsse beschlossen.‎Die Vorsitzenden der IHK-Gremien haben zuvor empfohlen, einen IHK-Regionalausschuss ‎pro ‎Landkreis, zukünftig auch für den Landkreis München, einzurichten. Stadt und Landkreis ‎Rosenheim, die Landkreise Altötting und ‎Mühldorf sowie die Landkreise Erding und Freising ‎sollen jeweils ‎gemeinsam einen Regionalausschuss bilden. Demnach erhöht sich die Anzahl der ‎Gremien bzw. zukünftigen Regionalausschüsse von aktuell 14 auf dann 19. „Kundennähe ist ‎auch für die IHK ein entscheidender Faktor. Mit der neuen Struktur können wir unsere ‎regionale Präsenz deutlich erhöhen und können die Interessen unserer Mitglieder gegenüber ‎regionaler Politik und Verwaltung noch besser vertreten“, sagt Eberhard ‎Sasse, Präsident der ‎IHK für München und Oberbayern.‎Neben den Regionalausschüssen auf Landkreisebene soll es ‎zusätzlich „IHK-Foren“ (z.B. IHK-‎Forum Region München) geben, die sich mindestens ‎einmal jährlich zu landkreis‎übergreifenden Themen treffen werden.‎
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