Wenn die Geburt geheim bleiben soll -
Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn initiiert Netzwerk zur „Vertraulichen Geburt“

Eine Schwangerschaft ist nicht für alle Frauen ein Grund zur Freude. Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen oder verdrängen, befinden sich in einer schwerwiegenden, mit Angst und Rückzug verbundenen Krise. Im Landkreis Mühldorf a. Inn haben deshalb die Kreisklinik Mühldorf a. Inn, das Standesamt, das Vormundschaftsgericht, Hebammen, niedergelassene Gynäkologen, das Amt für Jugend und Familie und die beiden Schwangerschaftsberatungsstellen in Mühldorf a. Inn – Gesundheitsamt und Donum Vitae – ein Netzwerk zur „Vertraulichen Geburt“ aufgebaut. Grundlage ist ein Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Schwangere Frauen können sich so anonym beraten lassen und ihr Kind medizinisch begleitet zur Welt bringen, ohne ihre eigene Identität zu offenbaren. Riskante heimliche Geburten und Fälle, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, sollen dadurch verhindert werden. Mit 16 Jahren hat das Kind die Chance, seine Herkunft zu erfahren. Zentrale Anlaufstelle für betroffene Frauen sind im Landkreis Mühldorf die beiden Schwangerschaftsberatungsstellen.

„Wichtig ist uns, dass möglichst viele Frauen von dem Angebot der anonymen Beratung und auch von der Möglichkeit der vertraulichen Geburt erfahren“, so Carola John-Hofmann, Dipl.-Sozialpädagogin und Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatungsstelle am Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn. „Wer ‘Schwangerschaftsberatung‘ hört, denkt vor allem an die Konfliktberatung im Fall eines Abbruchs. Die meisten wissen nicht, dass es für alle – Frauen, Männer, Paare – einen gesetzlichen Anspruch gibt, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen, kostenfrei und auf Wunsch anonym“, erklärt Carola John-Hofmann. „Dabei spielt es keine Rolle, ob oder in welchem Konflikt sich der Ratsuchende befindet oder aus welchem Grund er anonym bleiben möchte.

Alle anvertrauten Informationen sind durch die gesetzliche Schweigepflicht besonders geschützt. Gemeinsam wird nach Lösungen für die spezielle Lebenssituation gesucht“. Auch Hebammen, Arztpraxen, Einrichtungen – wie Rettungsdienste oder der Sozialpsychiatrische Dienst – sowie sonstige Betroffene können sich mit ihren Fragen an die qualifizierten Fachkräfte des Gesundheitsamtes Mühldorf a. Inn oder Donum Vitae wenden bzw. bei Bedarf an diese beiden Stellen verweisen.

Weitere Informationen zur vertraulichen Geburt oder zu sonstigen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt gibt es bei der Schwangerschaftsberatungsstelle am Gesundheitsamt unter Tel.: 08631/699-522, -526, -527 oder unter www.schwanger-in-muehldorf.de

Um möglichst alle Frauen in verzweifelten Situationen zu erreichen, gibt es Rat und Hilfe auch unter der vom Bundesfamilienministerium eingerichteten bundesweiten Notrufnummer 0800 40 40 020 und im Internet unter www.geburt-vertraulich.de – anonym, kostenlos und rund um die Uhr.
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