Ab 1. Juli 2016: Bringsystem für Biomüll - Sammlung von Küchenabfällen an 35 Bioabfallsammelstellen im Landkreis

Mit 1. Juli 2016 gilt im Landkreis Mühldorf a. Inn das Bringsystem für Biomüll (organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die im Haushalt anfallen). Das neue Bringsystem ist ein weiterer Baustein im Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises, das in der Kreistagssitzung vom 30. Oktober 2015 im Zuge der Getrennterfassung von Küchenabfällen beschlossen wurde. Der Landkreis Mühldorf a. Inn kommt damit der geltenden Pflicht zur getrennten Erfassung von Bioabfällen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz nach. Die Einführung der Bringsystemlösung erfolgt in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde Regierung von Oberbayern und erfüllt deren Anforderungen.

Bürgerinnen und Bürger können damit ab 1. Juli 2016 ihren Biomüll zu einer der 35 Bioabfallsammelstellen im Landkreis bringen. In jeder kreisangehörigen Gemeinde wird somit mindestens eine Bioabfallsammelstelle zur Verfügung stehen. Näheres zu den Sammelstellen finden Sie im Anhang. Um den Einstieg in das neue Sammelsystem zu erleichtern, verteilt das Landratsamt Mühldorf a. Inn Anfang April 2016 per Postwurfsendung eine kurze Infobroschüre. Darin ist ein Coupon für das Starterset (1 Bioabfalleimer/1 Rolle kompostierbarer Bioabfallbeutel) enthalten, das kostenlos an einem beliebigen Wertstoffhof und in der Kommunalen Abfallwirtschaft, Färberstr. 1 in Mühldorf a. Inn erhalten werden kann. Was im Haushalt an Küchenabfällen anfällt, wird im Bioabfallbeutel in den großen Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle gegeben.
Wichtig ist, dass die Abgabe an den Bioabfallsammelstellen nur in den speziellen Bioabfallbeuteln erfolgt, die der Landkreis seinen Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft kostenlos zur Verfügung stellt. Mit dem Bioabfallbeutel wird sichergestellt, dass nur vollständig kompostierbare und biologisch abbaubare Beutel zum Sammelgut kommen. Außerdem gilt auch hier, dass die Anlieferung nur von privaten Haushalten in haushaltüblichen Mengen erfolgen darf.

Folgende Abfälle dürfen beispielsweise in den Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle: Obst- und Gemüseabfälle, gekochte und ungekochte Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Brot- und Gebäckreste, Fleisch- und Wurstreste und Knochen, Kaffeefilter und Teebeutel, Eierschalen, Nussschalen und Obstkerne, Käse-, Quark- und Joghurtreste, Fallobst. Sehr feuchtes Material kann in Küchentücher eingewickelt werden.

Nicht erlaubt sind beispielsweise: Garten- und Grüngutabfälle wie z.B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden-, und Strauchschnitt (Grüngutabfälle können weiterhin zu den bereits bekannten Wertstoffhöfen gebracht werden), Tierstreu und Windeln, Holzasche, Grillkohleasche, Staubsaugerbeutel, behandeltes Holz.

Das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt berät Sie gerne persönlich unter der Telefonnummer (08631) 699-613 rund um das Thema neue Bioabfallsammlung. Per E-Mail erreichen Sie uns unter abfallwirtschaft@lra-mue.de. Auch im Internet unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft finden Sie viele weitere Informationen.

Der Landkreis setzt bei der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die aktive Mitarbeit seiner Bürger.

Bei einer Sortieranalyse seines Restmülls, die der Landkreis beim renommierten bifa-Umweltinstitut in Augsburg in Auftrag gegeben hatte, war festgestellt worden, dass sich nur 15,6 Prozent organische Abfälle in der Restmülltonne befinden. „Dieser niedrige Wert spricht nach Überzeugung der Kreisverwaltung zum einen dafür, dass offensichtlich die Mühldorfer Landkreisbürgerinnen und -bürger mit Lebensmitteln sehr verantwortungsbewusst umgehen und sich die Wegwerfmentalität in diesem Bereich in Grenzen hält“, resümiert Landrat Georg Huber.

„Der Landkreis möchte seine Bürger aber noch stärker zur Kompostierung auf dem eigenen Grundstück motivieren.“ Daher gibt es eine eigene Information zur Eigenkompostierung, die im Internet über www.lra-mue.de/eigenkompostierung jederzeit abrufbar ist. „An diesem sehr gut funktionierenden System soll auch nicht gerüttelt werden“, betont Landrat Georg Huber. Die Eigenkompostierung wird lediglich ergänzt um die Möglichkeit, die organischen Küchenabfälle an den 35 Bioabfallsammelstellen des Landkreises abzugeben. „Mit dieser Lösung können in unserem ländlich strukturierten Landkreis pflanzliche Küchenabfälle auch weiterhin selbst kompostiert werden. Gleichzeitig kommt der Landkreis aber der Verpflichtung durch den Gesetzgeber nach, auch Küchenabfälle tierischen Ursprungs, wie Fleisch- und Wurstreste etc. zu sammeln, die für die Eigenkompostierung nicht geeignet sind.“ Richtig entsorgt werden diese energiereichen Bioabfälle durch die Abgabe an der Bioabfallsammelstelle. In einer modernen Vergärungsanlage entsteht aus dem Bioabfall Biogas, das zur Erzeugung von Strom bzw. Wärme genutzt wird. Nach der Vergärung wird aus dem verbleibenden Material ein hochwertiger Kompost hergestellt. Erst durch die getrennte Erfassung der Bioabfälle wird die vom Gesetzgeber favorisierte hochwertige energetische und stoffliche Verwertung der Bioabfälle (Produktion von Biogas und Kompostherstellung) gewährleistet.

Anhang:
Übersicht der Bioabfallsammelstellen:

Die 35 Bioabfallsammelstellen befinden sich an folgenden Sammelpunkten und sind mit Ausnahme der an den Wertstoffhöfen Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg aufgestellten Bioabfallbehälter frei zugänglich:

an den Wertstoffhöfen:    an den Grüngutsammelstellen:
Ampfing    Egglkofen
Aschau a. Inn  Erharting
Buchbach   Heldenstein
Gars a. Inn  Kirchdorf
Haag i. OB Lohkirchen
Kraiburg a. Inn Maitenbeth
Mühldorf a. Inn  Mühldorf a. Inn, Pregelstraße
Neumarkt St. Veit  Mettenheim
Niedertaufkirchen  Niederbergkirchen
Oberbergkirchen Rattenkirchen
Polling   Schönberg
Rechtmehring Unterreit
Reichertsheim Zangberg
Schwindegg
Waldkraiburg
an den Wertstoffinseln:        bei der Kläranlage:
Mühldorf a. Inn, Wilhelm-Pätzsold-Staße  Jettenbach
Oberneukirchen
Obertaufkirchen, Am Sportplatz
Taufkirchen
Waldkraiburg, Erzgebirgstraße
Waldkraiburg, Siebenbürgerstraße
Print Friendly and PDF