Sportraumentwicklungsplanung
Im Dezember 2014 beauftragte der Stadtrat die GRUPPE PLANWERK mit der Erarbeitung eines Sportraumentwicklungskonzeptes. Die vorliegende Planung umfasst die Prüfung der Zukunftsfähigkeit des derzeitigen Sportstättenbestandes und die daraus abzuleitenden Standortszenarien mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen. Projektleiter Heinz Tibbe von der GRUPPE PLANWERK präsentiert dem Stadtrat die erarbeiteten Ergebnisse:
- Bestandsaufnahme und Analyse
- Standortszenarien und Standortkonzepte
- Maßnahmenkonzept
- Organisatorische Empfehlungen
Diese Ergebnisse können auf der Homepage der Stadt Mühldorf unter der Rubrik “Sport für alle“ eingesehen werden.
Der Stadtrat entscheidet sich bei der Standortentwicklung der Sportstätten für eine Umsetzung des Szenario IV, mit einem Fußball-Schwerpunktstandort westlich der Mittelschule und einem Sportzentrum am Inn.
Der Stadtrat beschließt, die GRUPPE PLANWERK mit der Erarbeitung eine dreistufigen Umsetzungsplanes mit Kostenabschätzung zu beauftragen und diesen dem Stadtrat in seiner Sitzung im Juli 2016 zur Entscheidung vorzulegen.
Der Stadtrat beauftragt die GRUPPE PLANWERK, Übergangslösungen (konkreter Maßnahmenplan mit Kostenkalkulation) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Sitzung im Februar 2016 zur Entscheidung vorzulegen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Sportförderrichtlinien grundlegend zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Sitzung im Mai 2016 zur Entscheidung vorzulegen.
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung der GRUPPE PLANWERK an, eine städtische Ansprechstelle für Sport einzurichten, dies aber abhängig von der Gründung eines Mühldorfer Sportdachverbandes zu machen.
Verschiedenes zu Bebauungsplänen
Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss zu 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "An der Eichkapellenstraße" und fasst den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Eichkapellenstraße".
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Mühldorfer Feld Teil II" und den Änderungsbeschluss zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Mühldorfer Feld Teil II".
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Lohmühlstraße Teil I".
Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Zum 01.01.2016 tritt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn in Kraft.
Die wesentlichen Änderung sind: die Umsetzung der vom Stadtrat in der Sitzung vom 26.11.2015 beschlossenen Gebührenerhöhung, eine Neuregelung für die Abrechnung von übergroßen Grundstücken, eine Neuregelung für die Abrechnung von Nebengebäuden und redaktionelle Anpassungen an die Mustersatzung.
Jahresantrag 2016 – Städtebauförderung
Für das Jahr 2016 hat die Kreisstadt Mühldorf a. Inn im Zusammenhang mit laufenden und neuen Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt voraussichtlich förderfähige Kosten in Höhe von 913.000 € ermittelt.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro Plankreis den Antrag zur Aufnahme dieser Maßnahmen in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2016 zu stellen.
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