München – Dem Freistaat Bayern sind im vergangenen Jahr rund 160.000 Flüchtlinge zugeteilt worden. Viele von ihnen wollen nun arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Bevor ein Betrieb einen Flüchtling einstellen kann, sind aber viele Fragen zu klären. In welchen Fällen müssen Ausländerbehörde oder Arbeitsagentur die Beschäftigung genehmigen? Gibt es Wartefristen für Flüchtlinge, die einen Job, ein Praktikum oder eine Ausbildung aufnehmen wollen?
Welche Möglichkeiten der Sprachförderung gibt es? Die IHK für München und Oberbayern hat die wichtigsten Informationen in der Broschüre „Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit – Leitfaden für Unternehmen“ gesammelt, die online unter www.muenchen.ihk.de/fluechtlinge abrufbar ist. Unter 089 5116-0 beantwortet das IHK-Informations- und Servicezentrum auch telefonische Nachfragen.