Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 22.12.2005 wird die Hundesteuer für das Jahr 2016 am 01.03.2016 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.
Die Jahressteuer beträgt 40,00 € pro Hund und für Kampfhunde 400,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins.
Die Steuer ist bis zum 01.03.2016 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104. anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612 305 wenden.
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