Diskussion mit Jägern und Sportschützen in Töging:
MdB Mayer: Das deutsche Waffenrecht hat sich bewährt

Töging.(gö)
Nach Ansicht von Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer hat sich das deutsche Waffenrecht bewährt. Dass dieses angesichts der terroristischen Drohung regelmäßig überprüft wird, sei nicht zu kritisieren. Bei den derzeitigen Vorschlägen aus Brüssel kann der Heimatabgeordnete aber keinen Mehrwert im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erkennen. Stephan Mayer: „Wenn die große Anzahl rechtstreuer Jäger und Sportschützen belastet wird und zusätzlicher Bürokratieaufwand ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn entsteht, dann sind die Vorschläge ungeeignet und strikt abzulehnen. Solche Regelungen führen nur dazu, dass die Mehrzahl der legalen Waffenbesitzer unter einen unbegründeten Generalverdacht gestellt wird.“

Als Beispiel hierfür nannte der Redner bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Jagdverbände sowie der Sportschützenverbände der Landkreise Altötting und Mühldorf im Saal der Kantine Töging die Pflicht zu medizinischen und psychologischen Untersuchungen für alle Erlaubnisinhaber sowie die fünfjährige Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Die hierfür geltenden Regelungen in Deutschland sind deutlich ausgewogener, stellen für alle Beteiligten geringere Belastungen dar und wirken gleichermaßen.

Nicht zuletzt das Verbot sogenannter Anscheinswaffen, die in zahlreichen Disziplinen von Sportschützenverbänden und in der Hand von Jägern Verwendung finden, ist, so MdB Mayer, untauglich und praktisch kaum umsetzbar. Eine vergleichbare Vorschrift in Deutschland wurde aus diesen Gründen bereits 2003 gestrichen.

Nach Ansicht des Abgeordneten müssen die vorliegenden Entwürfe nun eingehend geprüft, diskutiert und auf ein angemessenes und vernünftiges Maß zurückgeführt werden. Vorschläge wie beispielsweise der weitere Ausbau und die Vernetzung der Nationalen Waffenregister weisen durchaus in die richtige Richtung und können dazu beitragen, die Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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