Gute Nachrichten hat der SPD-Landtagsabgeordnete Günther Knoblauch (SPD) für einen Reihe von Kommunen in der Region, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Die Bewilligungen wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.
Im Einzelnen werden folgende Baumaßnahmen im Landkreis Mühldorf gefördert:
• Der Schulverband Gars a. Inn erhält für die Erweiterung der Grundschule Gars a. Inn 560.000 Euro.
• Für die Erweiterung der Mittelschule Gars a. Inn erhält der Schulverband 35.000 Euro.
• Die Gemeinde Heldenstein wird für die Generalsanierung der Grundschule Heldenstein 850.000 Euro bekommen.
• Für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit Kindergarten und Kinderhort erhält die Gemeinde Kirchdorf 26.000 Euro.
• An die Gemeinde Mettenheim fließen 123.000 Euro für die Generalsanierung der Grundschule Mettenheim.
• Mittel in Höhe von 196.000 Euro stehen für die Interkommunale Zusammenarbeit zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Peter und Paul für die Stadt Mühldorf a. Inn bereit.
• An den Landkreis Mühldorf a. Inn werden 335.000 Euro zur Generalsanierung und zum Umbau des Ruperti-Gymnasiums in Mühldorf a. Inn (3. Bauabschnitt) bezahlt.
• Für den Neubau von Freisportanlagen für das Ruperti-Gymnasium in Mühldorf a. Inn gehen 100.000 Euro an den Landkreis.
• Für den Neubau und die Erstausstattung einer Halle für die Berufsschule I in Mühldorf a. Inn fließen 1.000.000 Euro an den Landkreis.
• Mittel in Höhe von 91.000 Euro erhält der Landkreis als Baukostenzuschuss zum Neubau eines schulischen Hallenbades in Waldkraiburg (1 Übungseinheit).
• Die Stadt Neumarkt St. Veit bekommt 261.000 Euro für die Interkommunale Zusammenarbeit zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Vitus.
• An die Stadt Waldkraiburg fließen 30.000 Euro zur Generalinstandsetzung des zweigruppigen Kindergartens an der Gablonzer Straße sowie
• 60.000 Euro zum Umbau der Mittelschule Franz-Liszt-Straße.
Günther Knoblauch: „Diese staatlichen Zuschüsse sind unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen! Die SPD-Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt, denn angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen sollte den Gemeinden und Landkreisen mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden!“
Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden, so der Abgeordnete Günther Knoblauch. Denn viele Kommunen müssen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen zu können.
Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird. |
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