ERHARTING, Lkr. Mühldorf am Inn. Am Mittwochnachmittag, 13. Juli 2016, unterstützten zwei Beamte der Polizeiinspektion Mühldorf bei der Einweisung eines 62-jährigen Mannes, gegen den aufgrund seiner psychischen Auffälligkeiten ein Unterbringungsbeschluss durch das Landratsamt erlassen wurde. Der Betroffene griff dabei unvermittelt die Polizeibeamten mit einem Messer an und verletzte einen Polizisten erheblich. Es kam zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei, der Angreifer wurde getroffen und erlag seinen Verletzungen. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein übernahm das Bayerische Landeskriminalamt die Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs.
Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte gegen einen 62-jährigen Bewohner eines Seniorenpflegeheimes einen Unterbringungsbeschluss wegen chronischer Schizophrenie bei akuter Fremdgefährdung erwirkt und um die Unterstützung der örtlich zuständigen Polizeiinspektion gebeten, da der Mann durch sein aggressives Verhalten bereits am Vormittag auffällig geworden war. Eine Streifenwagenbesatzung der Inspektion Mühldorf betrat zusammen mit zwei Pflegekräften gegen 13.15 Uhr das Zimmer des Betroffenen im ersten Stockwerk eines Nebengebäudes, in dem sich noch ein weiterer Heimbewohner befand. Während die Beamten den 62-jährigen liberianischen Staatsangehörigen, der seit zehn Jahren in dem Pflegeheim wohnt, ansprachen, griff dieser unvermittelt die Polizisten und Pflegekräfte in dem beengten Zimmer mit einem Messer an und verletzte einen Beamten erheblich an einem Bein. Es kam zum Einsatz der Dienstwaffen, bei dem der Angreifer getroffen wurde. Obwohl sich der alarmierte Notarzt um den 62-jährigen Verletzten sofort kümmerte, verstarb der Mann wenig später.
Der Polizeibeamte kam zur Behandlung in ein Krankenhaus, seine Verletzungen sind zwar erheblich aber nicht lebensgefährlich. Der zweite Polizeibeamte, wie auch die beiden Pflegekräfte und ein Mitbewohner des 62-Jährigen, der in dem Zimmer zur Tatzeit anwesend war, kamen mit dem Schrecken davon. Alle Beteiligten werden seitdem intensiv psychologisch betreut. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein übernahm das Bayerische Landeskriminalamt vor Ort die Untersuchungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs und hat dabei das Sachgebiet Waffen der Kriminaltechnik in die aufwendigen Ermittlungen mit eingebunden. Mit einem kurzfristigen Ergebnis der Untersuchungen ist nicht zu rechnen. |
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