MdB Mayer erfolgreich: Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Mühldorf/Berlin.(gö) Auf Antrag können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Der heimische Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer, Präsidiumsmitglied des Bundes der Vertriebenen (BdV) hatte sich nachhaltig für diese Maßnahme eingesetzt. Für Mayer ist es ein Anerkennungsbetrag, der die wirklichen Leiden der Zwangsarbeiter/innen natürlich nicht entschädigen könne.

Die Durchführung des Programms wird durch das Bundesverwaltungsamt übernommen. Für die Antragsteller steht eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 0228 99358 - 9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.

Für Betroffene, die über keine modernen Kommunikationsmöglichkeiten verfügen, können Antragsformular und Merkblatt auch im Büro des Abgeordneten angefordert werden: Telefon: 08671/881885. Stephan Mayer: „Ich will, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter/innen zu ihrem Geld kommen und nicht daran scheitern, weil die Hotline überlastet ist oder sie über kein Internet verfügen.“ Erste Bürger/innen haben diese Möglichkeit schon genutzt.
Einige Informationen vorab:

1. Wer gehört zum berechtigten Personenkreis ?
Voraussetzung für die Anerkennungsleistung ist, dass der/die Bürger/in wegen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit zwischen dem 01.09.1939 und vor dem 01.04.1956 durch eine ausländische Macht zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde. Antragsberechtigt ist nur, wer als Zivilperson zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde.

2. Können Hinterbliebene die Leistung erhalten?
Wenn der Berechtigte in der Zeit zwischen dem 27.11.2015 und dem 31.12.2017 verstorben ist, kann ein Hinterbliebener (d.h. ein Kind oder Ehegatte) die Anerkennungsleistung erhalten.

3. Wie lange kann der Antrag gestellt werden? Bis 31.12.2017
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