Bei „Überfüllung“ – Zwangszuteilung größerer Restmülltonnen

Die Müllfahrzeuge sollen den Verkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Dies wünscht sich jeder Autofahrer, der auf ein Müllentsorgungsfahrzeug während der Entsorgungstour trifft. Erschwert wird die Entleerung jedoch, wenn der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma vor hoffnungslos überfüllten Mülltonnen steht, zu denen teils noch Tüten, Säcke oder vollgefüllte Kartons dazu und darauf gestellt werden. Neben dem Zeitverlust bei der Entsorgung und der Verkehrsbeeinträchtigung ist nicht ausgeschlossen, dass sich Müllwerker verletzen.

Darüber hinaus richtet sich die Gebührenerhebung nach der Größe, also dem Fassungsvolumen der bereitgestellten Mülltonnen. Demzufolge stellt jegliche Übermenge eine nicht bezahlte Entsorgung von Abfällen dar. Darum gilt, sobald sich der Deckel der Mülltonne nicht mehr schließen lässt, ist sie „überfüllt“. Das Überfüllen der Restmülltonne verstößt gegen die Gebührengerechtigkeit und benachteiligt die Nutzer der Abfallentsorgung, die ihren Bedarf ordnungsgemäß melden und die Tonnen rechtzeitig zur Entleerung bereitstellen oder größere Tonnen vorhalten.

Um die Müllgebührenzahler gerecht zu behandeln, erhält in Zukunft jeder Eigentümer ab der zweiten „Überfüllung“ der Restmülltonne eine Verwarnung mit Anhörung. Sollte daraufhin eine nochmalige, also eine dritte „Überfüllung“ der Restmülltonne erfolgen, wird dem Eigentümer eine größere bzw. zusätzliche Mülltonne im Zwangsverfahren zugeteilt.

Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Mühldorf a. Inn dürfen Abfälle nicht mechanisch vorgepresst und nicht in die Behältnisse eingestampft werden. Insbesondere die 1,1 cbm – Container, das sind diejenigen mit vier Rädern, sind davon betroffen.

Die Hausverwaltungen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern werden gebeten, die Müllsituation vor Ort regelmäßig zu überprüfen. Sie sollten dafür sorgen, dass die vorgeschriebene Mülltrennung eingehalten wird und dass bei Bedarf den Bewohnern eine zusätzliche, ausreichende Müllkapazität zur Verfügung gestellt wird. Speziell die seit 1. Juli 2016 eingeführte Bioabfallsammlung hilft, die Restmüllmenge erheblich zu verringern.

Bei zusätzlichem Müllaufkommen aus besonderem Anlass können bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung im Landkreis Mühldorf sowie an der Kreiskasse im Landratsamt und den Zulassungsstellen in Mühldorf und Waldkraiburg graue Restmüllsäcke zu einem Stückpreis von 3,40 € und einem Fassungsvermögen von 70 Litern erworben werden. Diese Restmüllsäcke sind speziell gekennzeichnet und können bei der Restmüllabfuhr neben die Mülltonne gestellt werden, ohne dass weitere Kosten entstehen. Graue Müllsäcke aus dem Supermarkt ohne Aufdruck der Entsorgungsfirma werden nicht mitgenommen.

Bei Fragen zum Thema berät das Team der Abfallwirtschaft gerne auch persönlich unter der Telefonnummer 08631/699-744 oder per Email unter abfallwirtschaft@lra-mue.de. Im Internet findet man viele weitere Informationen zum Thema Abfall unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft.
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