Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes – Allgemeinverfügung zu Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art für Geflügel

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat zum 24.11.2016 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten sind im Landkreis Mühldorf a. Inn verboten.
2. Die sofortige Vollziehung der in Nr. 1 des Tenors getroffenen Regelung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Mühldorf a. Inn, 25.11.2016
Landratsamt Mühldorf a. Inn

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