Weiterhin gültig: allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel

Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Geflügelpestsituation in Deutschland, möchten wir erneut alle Geflügelhalter im Landkreis Mühldorf auf die seit 18. November 2016 gültige allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel hinweisen.

Nach bestätigten Ausbrüchen der Geflügelpest in den bayerischen Landkreisen Hof, Schwandorf, Neustadt/Aisch und jetzt auch im Landkreis Regensburg, verschärft sich die Seuchenlage auch in Bayern zusehends. Ein Abflauen des Geflügelpestgeschehens und einer Aufhebung der Stallpflicht ist nicht absehbar.

Daher fordern wir Sie eindringlich dazu auf, die Verpflichtung zur Aufstallung strikt einzuhalten und die Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) zu befolgen. Hinweise hierzu finden Sie auf den Internet Seiten des Landratsamtes Mühldorf unter „Informationen für Geflügelhalter“ (https://www.lra-mue.de/de/pub/buergerservice/fachbereiche/veterinaeramt/informationen_fuer_gefluegelha.cfm).
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