Aus war`s mit der Gemütlichkeit, wenn im Landsknechtslager vom Profossen über den Zapfen gestrichen, in München zum „Hußausläuten“ die Bierglocke gezogen oder in Altötting vom Landpolizisten Sperrstunde geboten wurde.
Gar manch fröhliche Wirtshausrunde fand ein jähes Ende, wenn nach ein Uhr - plus 30 Minuten Karenz zum Austrinken! - plötzlich die Uniformierten im Gastzimmer standen. Wenn`s mal wieder etwas länger gedauert hatte, dann traf den Wirt eine Anzeige. Aber auch der, mit entsprechendem Beharrungsvermögen ausgestattet Gast konnte mit einer Verwarnung im einstelligen DM-Bereich für seine überlange Sitzweil belangt werden. Als Beleg hierfür sei eine Gebührenquittung beigelegt, die einem angesehenen Altöttinger Bürger am Sonntag, den 18. Juli 1965, einen „Zwickel“ aus dem Geldbeutel gezogen hatte.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Bierglocke in der Haupt- und Residenzstadt bereits um 10 Uhr abends zur Heimkehr mahnte und die Maß auf dem Oktoberfest 1965 auch schon mit „zwoa Mark zwanzge“ zu Buche schlug!