Erinnerung an die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“

Die zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassende bayernweite Stallpflicht ist am 16. März aufgehoben worden. Das Veterinäramt Mühldorf erinnert jedoch an die vom Bundesministerium erlassene und bis einschließlich 20.05.2017 gültige „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ vom 18.11.2016. Sie dient als Ergänzung der aufgehobenen Geflügelpest-Verordnung und richtet sich an Geflügelhaltungen mit wenigen Tieren. Somit ist auch weiterhin die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für Kleinstgeflügelhaltungen bindend.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-mue.de (Informationen für Geflügelhalter) sowie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/Vogelgrippe/Eil_VO_Biosicherheit.html
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