Denkmäler sind Kultur und manifestierte Zeitzeugen der Geschichte. Sie bewahren die Schönheit vergangener Epochen und Orte, an denen z. B. wichtige historische Ereignisse stattgefunden haben. Aber: natürlich müssen diese Denkmäler auch erhalten und gepflegt werden, damit sie nicht verkommen. Dieser Aufgabe hat sich der Freistaat Bayern verpflichtet, der sich an anfallenden Kosten des Denkmalschutzes nach Art. 22 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz mit Zuschüssen beteiligt. „Ziel dabei ist, die Denkmaleigentümer bei denkmalpflegerischen Maßnahmen zu unterstützen“, erklärt Klaus Heimerl, Mitarbeiter des Bauamtes am Landratsamt Mühldorf a. Inn und zuständig für das Denkmalrecht. Im Jahr 2017 hat dafür der Landkreis Mühldorf a. Inn für 20 Denkmäler Zuschüsse in Höhe von 275.450 Euro vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (128.300 Euro), dem Bezirk Oberbayern (14.000 Euro), der Bayerischen Landesstiftung (44.900 Euro) und aus einem Entschädigungsfond (88.250 Euro) erhalten.
Die Gelder wurden verwendet, um verschiedenste Denkmäler zu sanieren, restaurieren und vor Verfall zu bewahren. Die Unterstützung einzelner Denkmaleigentümer ist dabei Ausdruck des in der Bayerischen Verfassung verankerten Gebots des Schutzes der für unser Ort- und Landschaftsbild wertvollen Baudenkmäler.
Bei Fragen zum Denkmalschutz wenden Sie sich gerne an das Bauamt im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Klaus Heimerl, Tel. 08631-699 336. |
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