[sti] In der Stadtratssitzung vom 5. Februar, stellten Stadträtin Eva Köhr und Stadtrat Alexander Will die Anfrage, ob ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in Waldkraiburg zu Silvester und am Neujahrstag möglich wäre. Als Begründung führten sie den hinterlassenen Müll im Stadtgebiet an.
Die Stadtverwaltung hat die Anfrage geprüft und kann die nachfolgende Rückmeldung geben:
Ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern ist nach § 24 Abs. 2 1. SprengV nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadtgebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. Dies wäre zum Beispiel in besonders dichtbesiedelten Gemeindegebieten der Fall.
Da in den vergangenen Jahren weder außergewöhnliche Gefährdungen von Leib und Leben zu verzeichnen waren und keine besonders brandempfindliche Anlagen und Gebäude im Stadtgebiet vorhanden sind, ist der Erlass einer Allgemeinverfügung aus heutiger Sicht rechtlich nicht haltbar. |
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