Noch sprudelt die Gewerbesteuer im Landkreis - Obermeier-Osl: „Nachlassende Konjunktur erfordert Augenmaß der Kommunen“

Mühldorf – Die boomende Wirtschaft sorgte auch 2018 für sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen des Landkreises Mühldorf. Das Aufkommen stieg gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent auf 69,9 Millionen Euro, vor Abzug der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder. Zwei Gemeinden haben im vergangenen Jahr die Gewerbesteuer-Hebesätzen verändert: In Ampfing wurde der Wert um 20 Punkte auf 330 Prozent gesenkt, in Unterreit um 20 Punkte auf 360 Prozent erhöht. Der Durchschnitts-Hebesatz bleibt unverändert bei 344 Prozent.

„Mit nachlassender Konjunktur wird die Belastung der Betriebe durch die Gewerbesteuer steigen. Deswegen ist mehr denn je das Augenmaß der Kommunen bei den Hebesätzen gefordert“, ist Ingrid Obermeier-Osl, IHK-Vizepräsidentin und Vorsitzende des Regionalausschusses Altötting-Mühldorf, überzeugt. Die den Gemeinden verbliebenen Gewerbesteueranteile standen 2018 für 36,2 Prozent aller kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis, im Vorjahr waren es 35,5 Prozent.

Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis liegt weiter sowohl über dem oberbayerischen (334 Prozent) und dem bayerischen (339 Prozent) Wert, jedoch noch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (363 Prozent). Kritisch sieht die IHK-Vizepräsidentin, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.

Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz war 2018 Mühldorf mit 395 Prozent. Am niedrigsten war der Hebesatz mit 300 Prozent in Aschau, Egglkofen, Kirchdorf und Niedertaufkirchen. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen werden regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik erfasst. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen für 2018 ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.
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