Kampfmittelräumung im Mühldorfer Hart - Betretungsverbot bleibt bestehen

Im Auftrag des Bayerischen Ministeriums des Innern, für Sport und Integration führt das Unternehmen GFKB eine Kampfmittelräumung im Umfeld der Bunkerruine im Mühldorfer Hart durch. Zurzeit arbeiten dort 30 Personen. Seit Beginn der Maßnahme am 06.05.2019 wurden etwa zehn Hektar Wald geräumt und hierbei drei Tonnen an Kampfmitteln aufgefunden. Es handelt sich vor allem um Granaten verschiedener Kaliber, die mit Sprengstoff gefüllt sind. Der Sprengstoff ist nach wie vor detonationsfähig, daher sind die Funde als gefährlich anzusehen.

Das Landratsamt weist vor diesem Hintergrund noch einmal auf die Allgemeinverfügung vom 11.03.2019 hin (Aktenzeichen 32/2-131-2). Demnach gilt für den festgesetzten Gefahrenbereich – 500 m Radius um das Bauwerk - für alle Personen ohne besondere Berechtigung ein Betretungsverbot.

Ab Spätherbst beginnt die Räumung der Sprengfelder. In diesem Zuge kommt Großgerät zum Einsatz und es ist mit verstärktem Baustellenverkehr zu rechnen. Im weiteren Verlauf kann es erforderlich werden, auch den in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg, der vom Betretungsverbot ausgenommen ist, zeitweise zu sperren. Das Landratsamt wird hierüber rechtzeitig informieren.
Die gefundenen Kampfmittel sind noch detonierfähig

Die gefundenen Granaten sind noch immer detonierfähig.

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