(28.01.2020 PM 28/2020) Mehr Lärmschutz auf der A94: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stimmt Tempolimit versuchsweise und befristet zu - Rasche Prüfung der Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen notwendig
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat dem Vorschlag der Autobahndirektion Südbayern als zuständiger Straßenverkehrsbehörde für ein befristetes Tempolimit auf der A94 zugestimmt. Danach wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 Stundenkilometer ganztägig für die Neubaustrecke der A94 westlich der Ausfahrt Pastetten bis zum Bereich des Tunnels Wimpasing bei Ampfing angeordnet. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen am 1. Februar 2020 wirksam. Sie ist befristet bis zum 31. Juli 2020. Dem kann sich ein Beurteilungszeitraum bis zu drei Monaten anschließen. Bis dahin sollen neue Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Lärmschutzkonzepts vorliegen.
Die Autobahnverwaltung reagiert damit auf die Kritik der Bevölkerung. "Die Beschwerden und Vorwürfe, dass der Straßenbelag nicht ordnungsgemäß ausgeführt beziehungsweise bauliche Lärmschutzmaßnahmen nicht richtig berechnet oder umgesetzt wurden, müssen jetzt im Interesse der betroffenen Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer rasch und umfassend geprüft werden", erklärte Herrmann zum weiteren Vorgehen.
Wie der Innenminister erläuterte, muss bis Ende Juli Klarheit über die Wirksamkeit des Lärmschutzkonzepts herrschen. Bis dahin sollen Untersuchungen und Messungen Aufschluss über die tatsächliche Situation vor Ort geben. Dazu gehören insbesondere:
• Prüfung der Planung und Bauausführung der baulichen Lärmschutzeinrichtungen vor allem hinsichtlich der Geometrie.
• Prüfung der Lärmwirkung der Fahrbahnoberflächen. Dazu werden auch Messungen der akustischen Wirkung durch Emissionsmessungen an der Fahrbahn vorgenommen.
• Erstellen von Lärmgutachten durch ein Fachbüro an Immissionsorten, um die Lärmberechnungen der Planfeststellung zu verifizieren.
Auf Grundlage dieser Untersuchungen können laut Herrmann dann in Abstimmung mit dem bayerischen Verkehrsministerium weitere Entscheidungen und erforderliche Maßnahmen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen während der Durchführung der Maßnahmen gehören können, getroffen werden.
Nach Herrmanns Worten sollen die Geschwindigkeitsbeschränkungen zunächst an jeder Einfahrt der Anschlussstellen beziehungsweise Zufahrten aus den Parkplätzen und in der Wiederholung im Abstand von rund zwei Kilometern angezeigt werden. Derzeit sind rund 40 Standorte mit größtenteils beidseitiger Aufstellung von Schildern geplant. |
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Zuletzt geändert am:
29.01.2020
um 06:55 Uhr
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