Stadt Mühldorf: Hundesteuer ist am 01. März fällig - Überweisung an Stadtkasse – Es werden keine Bescheide versandt

Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2020 am 01.03.2020 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.

Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen sogenannten Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.

Die Steuer ist bis zum 01. März 2020 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104. anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612-305 wenden.
Zuletzt geändert am:
16.01.2020
um 09:43 Uhr
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