Trotz eingeschränktem Dienstbetrieb: Zulassung und Führerscheinstelle bieten Service für systemrelevante Vorgänge –
Vereinfachung bei der online Fahrzeug-Zulassung

Auch wenn der Bewegungsradios der Mehrzahl der Menschen derzeit stark eingeschränkt ist, muss die Mobilität von Menschen und Gütern sichergestellt sein. Schließlich dient die Mobilität auch zur Aufrechterhaltung der täglichen Versorgung der Bevölkerung. Die Zulassung und Führerscheinstelle am Landratsamt Mühldorf a. Inn bearbeitet deshalb trotz des eingeschränkten Dienstbetriebs systemrelevante und existentielle Vorgänge.

Dazu zählen im Bereich der Führerscheinstelle LKW- und Busführerscheine, Personenbeförderungsscheine, Führerscheine für Ärzte, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Feuerwehr sowie für Personen, die dringend ihren Führerschein zu Fahrten zur Arbeitsstelle benötigen. In diesem Fall ist jedoch eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber erforderlich. Um einen direkten Kontakt zu vermeiden, werden bereits vorliegende Führerscheine per Post zugesandt. Den neuen EU-Kartenführerschein kann man sich auch per Post direkt nach Hause schicken lassen.

Hierzu müssen lediglich bei der Beantragung des Führerscheins Adressdaten, ausschließlich für diesen Verwendungszweck, zur Verfügung gestellt werden. Der Führerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Er wird per Einwurf-Einschreiben zugestellt und dadurch ist jede Sendung registriert.

Für diesen Service des „Direktversands“ ist lediglich eine zusätzliche Gebühr von 4,50 € zu entrichten. Der alte Führerschein ist bereits bei Antragstellung abzugeben. Zur Überbrückung ist bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung erhältlich.
Was möglich ist, wird derzeit online abgewickelt: Felix Feil, Sachbearbeiter in der Führerscheinste

Was möglich ist, wird derzeit online abgewickelt: Felix Feil, Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle
Ausgenommen hiervon sind allerdings Führerscheinbewerber.

Detaillierte Informationen rund um das Thema Führerschein gibt es auch unter:

https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/f-hrerscheinstelle/unsere-leistungen.html

Im Bereich der Zulassung wurde bereits vor der Krise vieles online abgewickelt. Seit längerem können alle Bürgerinnen und Bürger (I-Kfz ist nur für natürliche Personen möglich, keine Firmen), die im Besitz eines neuen Personalausweises mit eID-Funktion sind, die rein elektronische Außerbetriebssetzung (iKFZ) zur Abmeldung ihres Fahrzeugs über das Internet nutzen. Wiederzulassung, Neuzulassung oder Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeuges auch bei Wechsel des Halters und/oder Zulassungsbezirks ist ebenfalls online möglich.

Nähere Information dazu unter folgenden Links:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrmuehldorfinn/

In diesem Zusammenhang gibt es eine vorübergehende Neuerung bei der internetbasierten Fahrzeug-Zulassung (I-Kfz). Ausnahmsweise ist ab jetzt bis vorläufig zum 2. Juni über das Bürgerserviceportal die online-Zulassung ohne Authentifizierung des neuen Personalausweises (=nPA) möglich.Die Abwicklung und Finalisierung eines Antrages auf Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Adressänderung wird somit vereinfacht. Die bedruckten Plakettenträger incl. Zulassungspapiere werden dem Antragsteller postalisch zuschickt.

Falls jemand nicht die Möglichkeit hat, die Vorgänge online zu tätigen, sind sowohl Zulassung und Führerscheinstelle nach vorheriger Terminvereinbarung für die genannten systemrelevanten Vorgänge persönlich da. Unterlagen für Außerbetriebssetzungen können auch per Post geschickt oder in den Briefkasten geworfen werden.

Der erweiterte Zuständigkeitsbereich ruht derzeit. Aufgrund dessen werden nur Vorgänge bearbeitet, wenn die Antragssteller ihren Wohnsitz im Landkreis Mühldorf a. Inn haben.
Zuletzt geändert am:
20.04.2020
um 13:54 Uhr
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