[Aktualisiert am 29.04.20] Die Wochen- und Bauernmärkte im Landkreis Mühldorf sind ein beliebter Treffpunkt: auch während der Corona-Krise können sich die Kunden dort mit regionalen Produkten eindecken. Seit Montag müssen die Menschen in ganz Bayern in Geschäften und im Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf den Wochenmärkten im Landkreis Mühldorf gilt ein generelles Maskengebot. Die Märkte werden zwar im Freien abgehalten und auch hier muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dennoch empfiehlt das Landratsamt dringend auch auf den Wochenmärkten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Seit Montag dürfen auch Geschäfte bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Das gilt nun auch für größere Läden – vorausgesetzt sie begrenzen ihre Verkaufsfläche auf die 800 Quadratmeter. Die Ladeninhaber bzw. Betreiber müssen gewährleisten, dass die Hygienestandards und Mindestabstände eingehalten werden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Aufgrund der seit Montag geltenden Maskenpflicht müssen Kunden beim Einkaufen ebenfalls eine Maske tragen. Hier ist jeder einzelne Kunde selbst verantwortlich. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Maßgaben zu halten, um größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus zu gewährleisten. |
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Zuletzt geändert am:
29.04.2020
um 16:21 Uhr
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