München – Ab diesem Mittwoch, 29.April, dürfen in Bayern auch größere Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verkleinern. Die Wirtschaft im Freistaat begrüßt die Entscheidung der Staatsregierung, die bisherige Regel für den Einzelhandel zu korrigieren. „Die unterschiedliche Bewertung der bayerischen Verwaltungsgerichte führte zu einer grotesken Rechtsunsicherheit.“, sagt Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Für die bayerische Wirtschaft war es höchste Zeit, dass Klarheit geschaffen wird und die Betreiber größerer Geschäfte endlich wieder planen können. Trotz reduzierter Verkaufsfläche sind die ersten Einnahmen nach Wochen der Schließung ein Hoffnungsschimmer in dieser Krise.“
Sasse betont, dass die Einzelhändler die Gefahren des Virus sowie dessen Verbreitung sehr ernst nehmen und den behördlichen Anweisungen folgen. „Die Hygiene- und Abstandsregeln werden eingehalten und kontrolliert. Der Schutz und die Gesundheit von Mitarbeitern und der Kunden stehen für die Geschäftsleute an erster Stelle.“
Für die Betriebe, die weiterhin geschlossen bleiben müssen oder nur sehr stark eingeschränkt arbeiten dürfen, braucht es aus Sicht des BIHK ähnliche Perspektiven wie im Einzelhandel. „Im Event- und Cateringbereich, im Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wann wieder mit Kunden und Gästen zu rechnen ist. Für zahlreiche Mitarbeiter und Unternehmer in diesen Branchen ist diese Krise existenzbedrohend. Der Staat muss hier aktiv werden, ansonsten drohen im hohen Maße Insolvenzen und Arbeitslosigkeit“, erklärt Sasse. |
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Zuletzt geändert am:
28.04.2020
um 18:19 Uhr
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