SÜDLICHES OBERBAYERN. Seit Samstag, 21. März 2020, kontrollieren die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie der Abstands- und Schutzregeln, die für den Freistaat Bayern zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gelten. Wie in den Wochen zuvor, fällt auch die Bilanz nach der nun mehr vierten Woche positiv aus. Fast alle Menschen im südlichen Oberbayern akzeptieren die Regeln und halten sich nach wie vor an die Beschränkung.
Knapp 13.000 Kontrollen führte die Polizei seit dem Ostermontag, 13.04.2020, bis zum Morgen des heutigen Sonntag, 19.04.2020, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung anlässlich der Corona-Pandemie durch. Dabei wurden 1.149 Verstöße festgestellt. In 799 Fällen wurden Anzeigen erstattet, die meisten (791) davon wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkung.
Am gestrigen Samstag, 18.04.2020, war zwar im Vergleich zum Osterwochenende deutlich stärkerer Ausflugsverkehr festzustellen, jedoch hielten sich die Wanderer und Radlfahrer mehrheitlich an die Vorgaben, so dass es kaum zu Beanstandungen kam. Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung wurde, wie bereits an den vergangenen Wochenenden, nicht nur von den Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, sondern mit Unterstützung der Alpinen Einsatzgruppe, der Reitergruppe, der Kontrollgruppe Motorrad, der Wasserschutzpolizei sowie der Bayerischen Bereitschaftspolizei kontrolliert.
Über einen Fall, der sich am Freitag, 17.04.2020, in Siegsdorf im Landkreis Traunstein zutrug, kann man jedoch nur verwundert den Kopf schütteln. Eine Streife der Verkehrspolizei Traunstein kontrollierte einen Pkw mit französischer Zulassung. Im Fahrzeug: ein 37-jähriger Mann, seine 38-jährige Partnerin, beide französische Staatsangehörige, mit ihrem gemeinsamen Kleinkind. Der Familie war zuvor an der Grenze bei Bad Reichenhall die Einreise nach Österreich verweigert worden, da sie angaben, sich auf einer europaweiten Städtetour zu befinden. Zum Kontrollzeitpunkt hatte die Familie schon über 1400 Kilometer zurückgelegt. Doch damit nicht genug: bei der Überprüfung des Fahndungsbestands stellte sich heraus, dass das Pärchen offensichtlich drei weitere minderjährige Kinder einfach in Frankreich zurückgelassen hatte. Die Kinder hatten sich deshalb bereits an die französische Polizei gewandt, welche die Aufenthaltsermittlung der Personen veranlasste. Weil es sich bei der Urlaubsfahrt um keinen triftigen Grund handelt, die Wohnung zu verlassen, wurde gegen beide Personen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung an Ort und Stelle abgearbeitet wurde. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Pärchen umgehend und auf kürzestem Weg nach Frankreich zurückgekehrt ist.
Polizeipräsident Robert Kopp: „Glücklicherweise stellen Sachverhalte wie länderübergreifende Städtetouren mit dem Auto in dieser Zeit die absolute Ausnahme dar. Die Menschen im südlichen Oberbayern verhalten sich überwiegend sehr diszipliniert und beachten die Schutzregeln. Aber wir müssen weiter gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Pandemie einzugrenzen! Deshalb kann ich auch für die ab morgen, 20.04.2020, geltenden Lockerungen nur dringend appellieren: Halten des Mindestabstands von 1,5 Metern ist das Gebot der Stunde! Nur gemeinsam können wir den Kampf gegen das Corona-Virus gewinnen!“
Die Lockerungen treten mit der „Zweiten Bayerische Infektionsschutzmaßnah-menverordnung“ ab Montag, 20.04.2020, in Kraft. Sie sehen unter anderem vor, dass Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen und Fahr-radwerkstätten wieder öffnen dürfen. Für das Benutzen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie für den Aufenthalt in Geschäften wird dringend empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bisher waren nur Bewegung und Sport mit Personen des eigenen Hausstands oder dem Lebenspartner erlaubt. Mit der Neuregelung darf die Wohnung zu Sport und Bewegung an der frischen Luft alternativ auch mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person verlassen werden. Diese Neuregelung umfasst das Treffen von maximal zwei Personen. Familientreffen sowie Besuche bei Freunden bleiben auch weiterhin wegen des Infektionsrisikos untersagt!
Für Fragen zur Ausgangsbeschränkung sowie zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen bitten wir auch weiterhin, nicht den Polizeinotruf 110 oder die örtlichen Polizeiinspektionen anzurufen.
Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung ist der zentrale Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet einen direkten und raschen Draht in die Verwaltung des Freistaats mit allen Ministerien und Behörden.
Die meisten Fragen zur Ausgangsbeschränkung werden auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter folgendem Link beantwortet:
Informationen zum Corona-Virus |
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Zuletzt geändert am:
20.04.2020
um 12:53 Uhr
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