Quarantäne-Pflicht für Einreisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Mit dem Anstieg der Corona-Infektionen in der Urlaubszeit weist das Landratsamt nochmals auf die Quarantäne-bestimmungen der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) hin. Personen wie beispielsweise Urlauber, Erntehelfer oder Reiserückkehrer von Familienbesuchen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise mindestens 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich nach der Einreise in Bayern unaufgefordert selbst für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne begeben. Außerdem müssen sie dies beim Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn unter der Telefonnummer 08631/699-330 oder per E-Mail an corona-bearbeitung@lra-mue.de anzeigen.

Eine Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn der Einreisende über einen Nachweis eines negativen Corona-Tests (PCR ) verfügt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgte. Ebenso kann durch Vorlage eines solchen negativen Tests eine Entlassung aus der Quarantäne erreicht werden. Der Test besagt jedoch nur, dass der Reisende zum Zeitpunkt des Abstrichs nicht erkrankt ist. Da die Inkubationszeit 14 Tage beträgt, kann innerhalb dieses Zeitraums der Test jederzeit noch positiv werden. Daher werden alle Reiserückkehrer gebeten, trotz Entlassung aus der Quarantäne mit Kontakten sehr vorsichtig zu sein und falls sie in einem sensiblen Bereich arbeiten, ihren Arbeitgeber zu informieren.

Bei Verstößen gegen die Quarantänebestimmungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belangt werden kann.

Risikogebiet in diesem Sinne ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für die zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) über die Einstufung als Risikogebiet. Das RKI aktualisiert laufend die Liste und stellt sie auf der RKI-Website www.rki.de unter „Covid-19 in Deutschland“ in der Rubrik „Reiseverkehr“ zur Verfügung.

Als Risikogebiete gemäß RKI gelten derzeit (Stand 31.07.) z. B.: Kosovo, Bosnien, Albanien, Türkei, Ägypten, Bahamas, Indien, Israel, Kenia, Luxemburg, Marokko oder in Spanien derzeit 3 Regionen, darunter Katalonien.
Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht sind in der Einreise-Quarantäneverordnung geregelt und können in begründeten Einzelfällen beim Landratsamt auf Antrag erteilt werden. Diese Ausnahmen gelten aber nur, wenn diese Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Die vollständige Einreise-Quarantäneverordnung ist hier zu finden.

Das Landratsamt und das Gesundheitsamt bedanken sich schon im Voraus bei allen Reiserückkehrern für Ihre tatkräftige Mithilfe bei der Eindämmung von Infektionszahlen und bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Gesundheit ihrer Familien, Nachbarn und Freunde schützen, indem sie die Corona-Regeln einhalten.
Zuletzt geändert am:
05.08.2020
um 20:32 Uhr
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