Aufgrund der wieder steigenden Corona-Fallzahlen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, in Bayern flächendeckend Corona-Testzentren zu installieren. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt sollen demnach Testzentren eingerichtet werden. Der Landkreis Mühldorf a. Inn nimmt am Dienstag, den 01.09. ein solches Corona-Testzentrum am Volksfestplatz in Mühldorf in Betrieb.
Das Corona-Testzentrum ist Mo.-Fr. von 16 - 19 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger können sich hier, nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 08631/36 55 11, testen lassen. Die Telefonsprechzeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Die Terminierung und Registrierung übernimmt dabei das BRK.
Bürgerinnen und Bürger mit einem Termin werden gebeten, sich mit dem Auto auf dem Volksfestplatz einzufinden und sich vom Sicherheitsdienst in die vorgesehenen Fahrspuren einweisen zu lassen. |
Probelauf des Testzentrums am Volksfestplatz in Mühldorf
|
Die Testung erfolgt im Auto, sodass hier nur die Fensterscheiben heruntergelassen werden müssen und somit ein Aussteigen nicht notwendig ist.
Getestet wird nach der Bayerischen Teststrategie kostenlos jeder Bewohner Bayerns, der sich testen lassen möchte. Sowohl symptomlose als auch symptomatische Personen können sich hier testen lassen. Ein wichtiger Hinweis hierzu: Es handelt sich bei dem Corona-Testzentrum um ein reines Testzentrum, demnach finden hier keine Behandlungen sondern lediglich Corona-Tests statt. Nach Erfassung der Personendaten und Durchführung des Abstrichs erfährt der Getestete nach Auswertung seines Tests schnellstmöglich von seinem Ergebnis. Bei einem positiven Testergebnis setzt sich das Gesundheitsamt unverzüglich mit dem Betroffenen in Verbindung und informiert ihn.
Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen werden weiterhin durch das Gesundheitsamt kontaktiert, betreut und getestet.
Das Gesundheitsamt bittet insbesondere Reiserückkehrer sich freiwillig testen zu lassen sowie die Kontakte zu reduzieren bis das Testergebnis vorliegt. Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten gilt nach wie vor eine Testpflicht und die Einreisequarantäneverordnung (EQV). Außerdem müssen sich Einreisende aus einem Risikogebiet beim Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn melden. Hierfür gibt es einen vom Landratsamt bereitgestellten Meldebogen, der die Erfassung der Daten erleichtern und sicherer machen soll. Abrufbar ist er unter dieser Adresse |
|
|
Zuletzt geändert am:
29.08.2020
um 12:14 Uhr
|
|
|
|
|
|
|