Was passiert bei einem Corona-Fall in Schule oder KITA? Nachfrage beim Gesundheitsamt

Das Schul- und Kindergartenjahr läuft auf Hochtouren. Das Gesundheitsamt erreichen viele Nachfragen von Eltern, was denn eigentlich passiert, wenn in der Kita-Gruppe oder Schulklasse von Sohn oder Tochter ein Corona-Fall auftritt. Hier gibt es klare Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und des Bayerischen Gesundheitsministeriums, anhand derer das Gesundheitsamt Kontaktpersonen ermittelt, um Infektionsketten zu unterbrechen.

So sind Quarantäne oder Testung keine alternativen Maßnahmen, sondern bei Kontaktpersonen der ersten Kategorie in Kombination unbedingt erforderlich. Denn durch die Quarantäne wird zwar eine mögliche Weiterverbreitung einer Corona-Infektion gestoppt. Ohne Test und damit die Gewissheit, dass die Kontaktperson nicht weitere Personen vor der Quarantäne angesteckt hat, kann das Infektionsgeschehen jedoch nicht wirksam unterbunden werden. So kann auch ein Schul- oder Kita-Kind über Familie und Freunde die Infektion weitergegeben haben, deren Eltern wiederum in Heimen, Krankenhäusern oder sonstigen Arbeitsplätzen mit Risikogruppen oder viel Kundenverkehr das Virus unwissentlich und in nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten verbreiten.

Laut Kultusministerium gelten als Kontaktpersonen der ersten Kategorie in Schulen und KITAS alle Mitschüler und Kinder aus einer Klasse bzw. Gruppe. Sollte hier ein positiver Fall auftreten, muss sich also die gesamte Klasse oder Kita-Gruppe für 14 Tage in Quarantäne begeben und testen lassen.

Bei Corona-Verdachtsfällen beim Kind oder in der Familie wird keine Schließung einer Klasse oder Gruppe durch das Gesundheitsamt angeordnet, lediglich das krankheitsverdächtige Kind bleibt zu Hause.

Auch bei symptomatischen Kindern und Jugendlichen gibt es klare Vorgaben des Gesundheits- und Kultusministeriums. Bei akuten, grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall darf das Kind die Schule oder Einrichtung nicht besuchen, Schulleitung und Gesundheitsamt müssen informiert werden.

Das Gesundheitsamt ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Nummer 08631 699-330, am Wochenende per E-Mail an gesundheitsamt@lra-mue.de zu erreichen. Die E-Mails werden auch am Wochenende abgerufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprechen mit den Eltern das weitere Vorgehen und geben hilfreiche Tipps zur Organisation in der Quarantäne oder zum Umgang mit Arbeitgebern. Außerdem betreuen die Kolleginnen und Kollegen Betroffene auch am Wochenende.
Zuletzt geändert am:
30.09.2020
um 08:33 Uhr
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