Schulen im Landkreis Mühldorf bleiben weiter offen – auch nach den Herbstferien Präsenzunterricht für alle Klassen und Jahrgangstufen

Die Schulen im Landkreis Mühldorf a. Inn bleiben weiter offen. Entgegen anderslautender Meldungen wird der Präsenzunterricht wie bisher auch nach den Herbstferien für alle Schularten und alle Jahrgangstufen im Landkreis aufrechterhalten. Ausgenommen sind die Klassen, die sich aufgrund eines positiven Falles durch Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne befinden. Die Sicherheitsstandards werden nochmals erhöht. Eine Durchmischung der Klassen ist, wo immer möglich, zu vermeiden. Der Sportunterricht wird bis auf weiteres ausgesetzt, Musikunterricht ist möglich mit Ausnahme von Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten.

Die Mindestabstände müssen grundsätzlich eingehalten werden. Das gilt insbesondere auch für die Pausen und den Pausenverkauf. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Rahmen-Hygieneplanes für Schulen. Da der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer nicht überall eingehalten werden kann und der Präsenzunterricht beibehalten werden soll, besteht weiterhin eine umfassende Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen. Dies gilt auch für die Mittagsbetreuung, Ganztagesangebote und in Horten.

Bei leichten Erkältungssymptomen müssen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben. Der Schulbesuch ist erst nach Vorlage eines Negativtests und bei weiterführenden Schulen zusätzlich 24 Stunden Symptomfreiheit möglich.

Bei Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch bei allen Schularten erst nach negativem Test und 24 Stunden Symptomfreiheit möglich. Die Testung kann über einen Kinderarzt, Hausarzt oder an den Testzentren erfolgen.

Landrat Max Heimerl und Schulamtsdirektor Hans Wax halten nach Übereinkunft an der bisherigen Strategie fest. „Wir hatten bisher kein größeres Ausbruchsgeschehen an einer der Schulen. Deshalb kann der Präsenzunterricht fortgeführt werden unter der Voraussetzung, dass eine Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen weiter besteht. Diese Regeln gelten bis auf weiteres und müssen im Hinblick auf das Infektionsgeschehen laufend überprüft werden.“
Zuletzt geändert am:
12.11.2020
um 09:21 Uhr
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