Regionale Wirtschaft unterstützen! BDS Ortsverband Aschau befürchtet katastrophales Weihnachtsgeschäft

Aschau a. Inn – „Wer in fünf oder zehn Jahren noch durch belebte Dörfer oder Städte schlendern möchte, der muss das heute mit seiner Kaufentscheidung deutlich machen. Die Lage im Einzelhandel ist angespannt – das Weihnachtsgeschäft steht unmittelbar vor der Tür. Die aktuellen Maßnahmen und die weiteren Verschärfungen werden sich nachhaltig negativ auf den stationären Handel hier in Aschau auswirken. Wir erwarten jetzt von der Politik ein klares Bekenntnis zur regionalen Wirtschaft!“, so Georg Ametsbichler, der Vorsitzende des BDS Ortsverbandes Aschau.

BDS Präsidentin Gabriele Sehorz unterstrich die Forderung des Ortsverbandes Aschau: „Es ist äußerst befremdlich, wenn der bayerische Ministerpräsident jetzt von einem „Weihnachten der Liebe und nicht einem Weihnachten der Konsumgüter“ spricht. Fest der Liebe und Konsum im regionalen Einzelhandel stehen in keinerlei Gegensatz! Wir widersprechen der Annahme des Ministerpräsidenten vehement, wir rufen die Bürgerinnen und Bürger vielmehr dazu auf, jetzt ganz besonders die Geschäfte vor Ort zu unterstützen.

Der Vorsitzende des BDS Ortsverbandes Aschau fügt hinzu: „Diese familiengeführten Unternehmen bringen sich in die Gesellschaft ein, zahlen Steuern vor Ort und sind nicht selten der Sponsor des örtlichen Sportvereines. Jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass dies auch so bleibt. Deshalb liebe Bürgerinnen und Bürger von Aschau, bitte unterstützt unsere Unternehmen vor Ort!“ Eine gute Gelegenheit ergibt sich hierfür mit dem neuen BDS Einkaufsgutschein, der von mehr als 40 Aschauer Betrieben akzeptiert wird.

Eine BDS-interne Umfrage zeigt, dass Unternehmen, die nicht einer Betriebsuntersagung unterliegen, nicht die 75 Prozent Umsatz aus dem Vorjahr erwirtschaften können. Der prognostizierte Rückgang liegt branchenübergreifend bei 42,68 Prozent im November 2020. Hier greifen keine Wirtschaftshilfen! Das liegt auch daran, dass bei nahezu allen wirtschaftlichen Hilfen Spätfolgen nicht berücksichtig werden. So muss zum Beispiel die Überbrückungshilfe endlich geändert und an Realitäten angepasst werden, da sich hier die Berechtigungsgrundlage immer noch darauf beschränkt, dass man in den Monaten April bis August Umsatzrückgänge hatte. „Die Hilfen müssen endlich gesamtwirtschaftlich greifen!“, so die Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz abschließend.
Zuletzt geändert am:
27.11.2020
um 14:50 Uhr
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