Verkehrschaos verhindern - Verkehrssicherheit aufrechterhalten - Polizeipräsidium Oberbayern Süd appelliert an Tagesausflügler -

SÜDLICHES OBERBAYERN. Trotz Ausgangsbeschränkung und landesweiter Ausgangssperre von 21.00 bis 05.00 Uhr war gerade an den schönen Tagen im Dezember erhöhter Ausflugsverkehr in die Bergregionen festzustellen, der teils zu belastenden Verkehrsverhältnissen geführt hat. In manchen Landkreisen des südlichen Oberbayerns ergaben sich zeitweise kilometerlange Staus auf den Zufahrtsstraßen. In den nächsten Tagen führen die tangierten Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd daher verstärkt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch. Es wird nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, jede Fahrt - gerade auch unter dem wichtigen Gesichtspunkt des Infektionsschutzes - zu überdenken. Beim Abstellen von Fahrzeugen sind darüber hinaus stets die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Parkbeschränkungen der Gemeinden und Kommunen einzuhalten.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd befinden sich zahlreiche touristische „Hotspots“. Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen Parkplätze sind regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig. Heuer kommt es in den oberbayerischen Bergregionen immer wieder zu neuen Belastungsspitzen. Vielerorts sind öffentliche Ausflugsparkplätze schon am frühen Vormittag belegt, so dass sich bereits auf den Zufahrtsstraßen zu den Parkplätzen oft kilometerlange Staus bilden.

Aus diesem Grund überwachen die vom Ausflugsverkehr tangierten Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei verstärkt die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und das Freihalten der Zufahrtsstraßen in den Ausflugsregionen. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs führen.

Überdies sind die Polizeibeamten zur Bekämpfung von vermeidbaren Infektionsgefahren angehalten, das Vorliegen von triftigen Gründen für das Verlassen der eigenen Wohnung (Allgemeine Ausgangsbeschränkung), aber auch die Beachtung der Kontaktbeschränkung im Rahmen von ganzheitlichen Kontrollen zu überprüfen und dabei festgestellte Verstöße zur Anzeige zu bringen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie appelliert die Polizei im Interesse aller:
  • Beachten Sie die Regelungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIFSMV)
  • Wägen Sie vor Fahrtantritt bitte gründlich ab, ob Sie für Ihren Ausflug unbedingt Ihren Wohnort verlassen müssen!
  • Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z.B. aus dem Rundfunk wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt!
  • Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt einen „Plan B“, also ein alternatives Ausflugsziel! Die Internetseite https://www.oberbayern.de/ausflugs-ticker/ bietet hierfür wertvolle Tipps.
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen!
  • Denken Sie an die Umwelt! Insbesondere Wiesen und Wälder, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, sind nicht zum Abstellen eines Fahrzeugs geeignet!
  • Halten Sie Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge!
  • Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr Fußweg verlängert!
Zuletzt geändert am:
30.12.2020
um 15:39 Uhr
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