Innklinikum: Ab Montag, 18. Januar, gilt auch im InnKlinikum strikte FFP2-Maskenpflicht

Ambulante Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske mitbringen, stationäre Patienten erhalten eine FFP2-Maske vom InnKlinikum Altötting/Mühldorf, 14.01.2021 – Auch an den vier Standorten des InnKlinikum (Altötting, Mühldorf, Burghausen und Haag) gilt ab Montag, 18. Januar, wie bayernweit im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, eine strikte FFP2-Maskenpflicht.

Ambulante Patienten und Besucher müssen ihre FFP2-Maske selbst mitbringen und tragen. Patienten, die stationär aufgenommen werden, erhalten eine FFP2-Maske vom InnKlinikum. Das InnKlinikum bittet um Verständnis dafür, dass Besuchern und ambulanten Patienten ohne mitbgebrachte FFP2-Maske, der Zutritt zur Klinik verwehrt wird.
Zuletzt geändert am:
18.01.2021
um 12:30 Uhr
Print Friendly and PDF