Kreishandwerkerschaft: Das heimische Friseurhandwerk fordert Öffnung

Die Innungsfriseure der Landkreise Altötting und Mühldorf erfüllen eine wichtige Funktion in der alltagsbezogenen Grundversorgung der Bevölkerung. Dennoch wurden die Friseurbetriebe in den zweiten Lockdown einbezogen. Dabei hatte die Branche ein richtungsweisendes berufsgenossenschaftliches Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept erarbeitet und angewendet. Ein Infektionsfall, der seinen Ausgangspunkt in einem heimischen Friseursalon genommen hat, ist bis heute nicht bekannt.

Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Maßnahme unverständlich, ungeeignet und unverhältnismäßig. Dieser zweite Lockdown und die damit verbundenen Umsatzeinbrüche vor allem auch im Weihnachtsgeschäft führen endgültig zu einer Existenzbedrohung vieler Friseurbetriebe.

Zudem beobachten wir schon seit Jahren im Bereich des Friseurhandwerks eine blühende Schattenwirtschaft durch Reisegewerbe und Schwarzarbeit. Die jetzigen Corona-Maßnahmen wirken als regelrechte Konjunkturförderung für diese Bereiche, in denen Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen keine Rolle spielen. Diese Bereiche sind de facto jeder Kontrolle und Nachverfolgung von Infektionsketten entzogen.

Die Kreishandwerkerschaft fordert für die ihr angeschlossene Friseurinnung deswegen, die jetzigen Maßnahmen so schnell wie möglich zu korrigieren. Sie dürfen keinesfalls über Januar 2021 hinaus fortgesetzt werden.
Zuletzt geändert am:
18.01.2021
um 12:24 Uhr
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