Homeoffice überall da, wo es möglich ist - Rund 80 % der Belegschaft des Landratsamts kann von zuhause aus arbeiten

Arbeitgeber müssen nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie soll am 27.01.2021 in Kraft treten und setzt eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um.

Sie gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.

Von den 446 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verwaltungsbereich des Landratsamts haben 360 Personen bzw. etwa 80% der Belegschaft die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Bereichen, in denen keine Tätigkeit im Homeoffice möglich ist. Darunter fallen beispielsweise die Infothek oder die KfZ-Zulassung. Hinzu kommen ca. 135 Mitarbeiter, die im Bauhof oder in der fleischhygienischen Untersuchungsstelle eingesetzt sind sowie Hausmeister und Reinigungskräfte, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten vor Ort arbeiten müssen.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamt wurde bereits im Frühjahr 2020 die Möglichkeit gewährt, im Homeoffice zu arbeiten. Die maximale Kontaktreduktion im Dienstbetrieb zur Vermeidung von Infektionen am Arbeitsplatz war schon zu Beginn der Pandemie oberstes Ziel. Deshalb bleibt dieses Angebot auch bestehen und wird, da wo es möglich ist, kontinuierlich ausgebaut. Mit der Einrichtung von insgesamt 360 Telearbeitsplätzen wurden die technischen Voraussetzungen zur Arbeit im Homeoffice geschaffen. Durch den Einsatz eines speziellen Dokumentenmanagementsystems und der Arbeit mit E-Akten in vielen Fachbereichen, ist ein Arbeiten von Zuhause unkompliziert und flexibel möglich.

Landrat Max Heimerl ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen umzusetzen, um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen: „Der Schutz der Gesundheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mir ein großes Anliegen. Deshalb ist es schon seit Beginn der Pandemie selbstverständlich, dass wir als Arbeitsgeber Homeoffice-Möglichkeiten anbieten, wo immer dies möglich und sinnvoll ist. Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz außerdem ein Kontingent an FFP2-Masken zur Verfügung, installieren Schutzmaßnahmen wie Plexiglasscheiben und achten bei Präsenztätigkeiten auf die Nutzung von Einzelbüros.“
Zuletzt geändert am:
26.01.2021
um 17:02 Uhr
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