Durch eine neue Anwendungszulassung eines Schnelltests ist es jetzt möglich geworden, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen zum Schutz der dortigen Bewohner täglich testen. Das neue Abstrichverfahren muss lediglich im Nasenvorhof durchgeführt werden und vermeidet das unangenehme Vordringen bis in den Nasenrachenraum. Dadurch können die Mitarbeiter die Tests auch selbst durchführen. Zur Sicherheit wird das Vorgehen um ein Vier-Augen-Prinzip ergänzt. Gesetzlich vorgeschrieben ist aktuell eine Testung der Mitarbeiter mindestens dreimal pro Woche.
Landrat Max Heimerl und das Gesundheitsamt haben sich mit den Heimleitungen in einer Videokonferenz darauf verständigt, die Testintensität auf freiwilliger Basis entsprechend auszuweiten und so den Schutz der Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen noch weiter zu verbessern. Die dafür notwendigen zusätzlichen Schnelltests stellt das Landratsamt aus den Lieferungen des Freistaats zur Verfügung. Landrat Heimerl wies darauf hin, dass die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen noch im Laufe des Februars abgeschlossen seien und bis spätestens Ende Februar dann ein vollständiger Impfschutz bestünde. Voraussetzung sei, dass die zugesagten Impfdosen auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Es ginge also um einen Zeitraum von gut 4 Wochen, in denen noch besondere Vorsicht geboten sei, so Heimerl. Darüber hinaus soll dafür geworben werden, dass auch alle Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.
„Wir bedanken uns bei den Leitungen der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Mühldorf a. Inn für Ihre Bereitschaft, den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner nochmals zu erhöhen. Uns ist wichtig, dass dafür die Lebensqualität der älteren Menschen nicht noch weiter eingeschränkt werden muss“, so Landrat Heimerl, der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Benedikt Steingruber und die für die Alten- und Pflegeheime federführende Ärztin Andrea Bonakdar. |
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Zuletzt geändert am:
26.01.2021
um 17:18 Uhr
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