Stadt Mühldorf: Keine Grundsteuerbescheide für 2021 - Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden

[mpi] Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 365 v.H. für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird, um so unnötige Verwaltungs- und Versandkosten für mehrere tausend Betroffene zu vermeiden.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden.
Zuletzt geändert am:
22.01.2021
um 08:41 Uhr
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