Stadt Mühldorf: Ausgabe von FFP2-Masken an bedürftige MühldorferInnen

[mpi] Im Zuge der FFP2-Maskenpflicht werden für besonders Bedürftige Masken zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, erhalten jeweils 5 Masken.

Bedürftig sind dabei grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kriegsopferfürsorge (KOF)
- Bewohner der Obdachlosenunterkunft
- Nutzer von Tafeln (Berechtigungskarte)

Es sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Personalausweis oder Ausweisersatzdokument
- aktueller Leistungsbescheid über den Bezug der o.g. Leistungen

Bei Abholung in Vertretung für einen Berechtigten ist neben den bereits genannten Voraussetzungen außerdem eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht vorzulegen.

In Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften untergebrachte AsylbewerberInnen erhalten die Masken durch die jeweiligen Hausverwaltungen, diese werden nicht in der Stadtbücherei ausgegeben.

Ausgabe ausschließlich für Bewohner der Kreisstadt Mühldorf a. Inn:

Stadtbücherei Mühldorf a. Inn, Fragnergasse 5, Eingang ausschließlich über dir Fragnergasse möglich.

Ausgabezeiten:
- Dienstag, 19.1.2021: 13-16 Uhr
- Mittwoch, 20.1.2021: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
- Donnerstag, 21.1.2021: 9-12 Uhr

Es sind ausreichend Masken vorhanden!

Die Kreisstadt bittet um Beachtung der Maskenpflicht und die geltenden Abstandsregelungen.
Zuletzt geändert am:
22.01.2021
um 08:40 Uhr
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