Gewerkschaft NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter im Gastgewerbe

Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten im Kreis Mühldorf in KurzarbeitVor den nächsten Bund-Länder-Gesprächen zur möglichen Lockdown-Verlängerung am morgigen Mittwoch macht die Gewerkschaft NGG auf die dramatischen Folgen der Schließungen für die Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes im Landkreis Mühldorf am Inn aufmerksam – und fordert einen Mindest-Kurzarbeitergeld von monatlich 1.200 Euro.

„Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Letzte Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Lokale und Hotels wieder öffnen“, so Georg Schneider, Geschäftsführer der NGG-Region Rosenheim-Oberbayern.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft haben die aktuellen Schließungen ähnlich gravierende Auswirkungen wie der Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres. Damals meldeten 102 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Mühldorf Kurzarbeit an – das sind 62 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Die Zahl der kurzarbeitenden Köchinnen, Kellner und Hotelangestellten stieg auf 434, so eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der NGG.
Zuletzt geändert am:
09.02.2021
um 13:45 Uhr
Print Friendly and PDF