Verschärfte Einreiseregelungen an den Grenzen zu Tschechien und Tirol -
Ausnahmen für Berufspendler systemrelevanter Bereiche

Seit Sonntag 14.02.21 gelten verschärfte Einreiseregelungen an den Grenzen zu Tschechien und Tirol. Ausnahmen gibt es jedoch für Berufspendler systemrelevanter Bereiche. Alle Einreisenden, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, benötigen zwingend bereits bei der Einreise ein negatives Testergebnis, bei dem die Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt, sowie ab dem 17.02.2021 eine offizielle Bestätigung von Seiten des Landratsamtes, die den jeweiligen Betrieb und den den/die pendelnde/n Mitarbeiter*in als systemrelevant definiert. Welcher Betrieb bzw. welche Tätigkeit als systemrelevant gilt, ist in einer Mitteilung der EU-Kommission festgelegt. Diese Mitteilung, das erforderliche Formular für die Bestätigung sowie alle Informationen zum Thema Grenzpendler sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden

https://www.lra-mue.de/aktuelle-regelungen.html.

Für Rückfragen können sich betroffene Betriebe unter Tel: 08631/699-407 oder per E-Mail unter grenzpendler@lra-mue.de melden.

Zuletzt geändert am:
17.02.2021
um 14:22 Uhr
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