Schutzimpfung für Personal von Einrichtungen mit höchster Priorität – Bescheinigung des Arbeitgebers unbedingt erforderlich

Für die Schutzimpfung für Personal von Einrichtungen mit höchster Priorität ist ein Nachweis des Arbeitgebers unbedingt erforderlich. Zum vereinbarten Impftermin muss deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers im Original mit Stempel und Unterschrift mitgebracht werden. Als Vordruck für die Bescheinigung muss die Vorlage des Impfzentrums verwendet werden. Diese steht unter www.impfzentrum-muehldorf.de zum Download bereit.

Eine Erleichterung gibt es beim Online Registrierungsportal des Freistaates: Über die bayernweite Software BayIMCO besteht nun die Möglichkeit, dass über eine E-Mail-Adresse bis zu fünf Personen registriert werden können. Bisher benötigte man pro Registrierung einen eigenen Account.

Zuletzt geändert am:
17.02.2021
um 14:26 Uhr
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