Mühldorf a. Inn, 28. Februar 2021
Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek,
im Landkreis Mühldorf a. Inn liegt mit heutigem Stand die 7-Tages-Inzidenz bei 112,2. Damit müssen wir gemäß der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unsere Grundschulen und Kindertageseinrichtungen ab Dienstag erneut schließen. Da darüber hinaus ein Auf und Ab der Inzidenzzahlen und damit verbunden ein Auf und Zu der Einrichtungen droht, wächst das Unverständnis und der Widerstand der betroffenen Eltern, Schüler, Kinder und Einrichtungen spürbar.
Die aktuelle Regelung mit dem starren Inzidenzwert von 100 wird von den Menschen abgelehnt und ist in der Praxis kaum umsetzbar. Es entstehen Problem- und Konfliktfelder von der Kinderbetreuung bis zur Schülerbeförderung. Auch die Betriebe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und können nicht kurzfristig auf Mitarbeiter verzichten. Bei Kindern und Jugendlichen sind schon jetzt z. T. Bildungs- und Entwicklungsdefizite und soziale Folgen von Schließungen erkennbar. Wir brauchen wirkungsvolle und zugleich akzeptierte Regelungen zum Infektionsschutz, um die Solidarität und Unterstützung der Bevölkerung nicht zu verlieren.
Ich plädiere dringend für eine Anpassung der geltenden Regelungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und eine verlässliche Öffnung zumindest der Schulen und Kitas. Eine flexiblere Herangehensweise ist aus Infektionsschutzgründen u. E. vertretbar. Es gab in unserem Landkreis bislang keinen einzigen größeren Ausbruch in einer Kindertageseinrichtung oder Schule. Darüber hinaus haben wir schon in den letzten Wochen alle Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Schnelltests ausgestattet, die ab sofort auch als Selbsttests eingesetzt werden können.
Wir beabsichtigen, alle Lehrkräfte, Erzieher, Schüler und Kinder regelmäßig zu testen. Die deutliche Ausweitung der Testkapazitäten an den Einrichtungen, wirkungsvolle Hygienekonzepte, Mindestabstände an den Schulen und Maskenpflicht machen ein Offenhalten möglich. Das wurde u. a. durch die Münchner Virenwächter-Studie des LGL und der Haunerschen Kinderklinik wissenschaftlich belegt. Bitte bedenken Sie auch, dass die inzidenzunabhängige Öffnung z. B. von Baumärkten oder Friseuren als Ungleichbehandlung gegenüber den Kindern und Jugendlichen empfunden wird.
Ich bitte Sie darum, die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zeitnah zu ändern, um die Allianz von Gesetzgeber und Verwaltung mit der Bevölkerung nicht zu verlieren und um damit umsetzbare und akzeptierte Regelungen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Heimerl
Landrat |
|
|
Zuletzt geändert am:
28.02.2021
um 15:57 Uhr
|
|
|
|
|
|
|