Neue Regelungen für den Landkreis - 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab Montag, 8. März

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die neuen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in einer 12. Infektions-schutzmaßnahmenverordnung umgesetzt. Viele Regeln sind dabei abhängig von der 7-Tage-Inzidenz, die laut Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums im Landkreis Mühldorf a. Inn am 07. März bei 98,4, also zwischen 50 und 100 liegt.

Dadurch ergeben sich ab Montag, 8. März unter anderem folgende Regelungen für den Landkreis:

  • Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 sind Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Kontaktfreier (Amateur-) Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (s. o.) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
  • Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt.
  • Zusätzlich zu den jetzt erweiterten zulässigen Öffnungen von Ladengeschäften mit Kundenverkehr (z.B. sind nun auch Buchläden grundsätzlich wieder geöffnet) dürfen auch alle anderen Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Die Zahl der gleichzeitig im Laden zulässigen Kunden ist dabei abhängig von der Ladengröße.
  • Büchereien und Bibliotheken dürfen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise der Gewährleistung von Mindestabständen zwischen Personen oder einer FFP2-Maskenpflicht für Kunden wieder öffnen.
  • Der Instrumental- und Gesangsunterricht an Musikschulen darf ab Montag als Einzelunterricht in Präsenzform stattfinden, soweit die gesetzlich geregelten Hygiene – und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Die Lockerungen müssen wieder zurückgenommen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt.

Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die bisherigen Regeln noch bis einschließlich 14. März fort. Das bedeutet, dass auch an Grundschulen, Förderschulen und Kindertageseinrichtungen lediglich Notbetreuung stattfinden darf, wenn die 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 liegt. Das Landratsamt muss dies unverzüglich bekannt geben und am folgenden Tag verbindlich umsetzen.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf a. Inn lag am Freitag noch über und erst am Wochenende knapp unter der einschlägigen Marke von 100. Das Landratsamt hat gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt bereits am Freitag für den Montag, 08. März, entschieden, vorerst keine Öffnung vorzunehmen, um den Kindern, Jugendlichen, Schulen, Einrichtungen, Eltern und Betrieben Planungssicherheit zu geben. Ein mögliches Pendeln um den Wert 100 würde noch in dieser Woche bedeuten, dass Schulen auf und ggf. wieder zu gemacht werden müssten. Ob noch im Laufe der Woche hier Öffnungsschritte möglich sind, muss am Montag entschieden werden.

Ab dem 15. März gelten geänderte Vorgaben für die Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen: Jeweils am Freitag jeder Woche wird die Inzidenzeinstufung (größer oder kleiner 50 bzw. 100) durch das Landratsamt durch amtliche Bekanntmachung bestimmt. Die maßgeblichen Regelungen gelten dann für die Dauer der gesamten darauffolgenden Kalenderwoche.

Landrat Max Heimerl freut sich über die jetzt möglichen Öffnungsschritte, gibt aber zu bedenken, dass diese ggf. schon in der kommenden Woche wieder zurückgenommen werden müssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigt.

„Es ist immer noch eine Hängepartie und wir müssen mit der Unsicherheit leben, wie es in den kommenden Tagen weitergeht“, so Heimerl. Insbesondere angesichts der jetzt möglichen Lockerungen bittet Landrat Max Heimerl noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger um größtmögliche Vorsicht. „Mehr Lockerungen bedeuten mehr Verantwortung für uns Bürger, die wir unbedingt konsequent wahrnehmen müssen“, so Heimerl. Zu den möglichen Schul- und Kitaöffnungen sagte Heimerl, dass es Ziel sei, so schnell wie möglich wieder im Rahmen der Möglichkeiten zu öffnen, aber auch ein Auf und Zu im Laufe der Woche zu verhindern.

Die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu den aktuell geltenden Regelungen ist auch unter https://www.lra-mue.de/aktuelle-regelungen.html zu finden.
Zuletzt geändert am:
08.03.2021
um 07:03 Uhr
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