Aktuelle Regelungen für den Landkreis Mühldorf a. Inn ab Freitag, 12. März 2021

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt am heutigen Tag, 11.03.2020, laut RKI bei 119,1 und damit den dritten Tag in Folge über dem Grenzwert 100. Damit treten nach der neuen 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Regelungen ab Freitag, 12.03.2021, 0:00 Uhr in Kraft
  • Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

  • Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person gestattet. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen zur Gesamtzahl nicht mit. Zulässig ist auch die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

  • Kontaktfreier Sport unter Beachtung der obengenannten Kontaktbeschränkungen ist erlaubt; Mannschaftssport im Amateurbereich ist nicht erlaubt.

  • Ladengeschäfte: Es gelten die Regelungen vor dem 8. März. Das heißt, Ladengeschäfte mit Kundenverkehr sind geschlossen, Click & Collect ist weiterhin möglich. Ausgenommen von der Schließung sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.

  • Außerschulische Bildung, Musikschulen: Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind grundsätzlich in Präsenzform untersagt.
Lockerungen können erst wieder eintreten, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet.

Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten, wie bereits am Mittwoch bekanntgegeben, noch bis einschließlich Freitag, 12.03.2021, weiterhin Wechsel- bzw. Präsenzunterricht und Betreuung in festen Gruppen. Am morgigen Freitag wird das Landratsamt entsprechend der Neuregelungen der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anhand der 7-Tage-Inzidenz festlegen, in welcher Form der Unterricht bzw. die Kitabetreuung in der gesamten kommenden Kalenderwoche stattfindet.
Zuletzt geändert am:
11.03.2021
um 15:15 Uhr
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