Geflügelpest – Stallpflicht für Hausgeflügel in privater, landwirtschaftlicher und gewerblicher Haltung

Mit dem Ausbruch der Geflügelgrippe in einem Geflügelgroßbetrieb mit ca. 50.000 Hühnern im Landkreis Schwandorf und einem weiteren Betrieb in Landkreis Roth, wurde in diesem Winter bislang in sechs Hausgeflügelbeständen in Bayern der Erreger der Aviären Influenza (H5N8) nachgewiesen. Zudem wurde bereits bei 31 Wildvögeln die Vogelgrippe durch mikrobiologische Untersuchungen festgestellt.

Aufgrund der offensichtlichen Gefahrensituation für Hausgeflügelbestände sowie der aktuellen Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), hat das Bayerische Umweltministerium (StMUV) bayernweit die Anordnung einer Stallpflicht für Hausgeflügel in privater, landwirtschaftlicher und gewerblicher Haltung in Risikogebieten veranlasst.

Hierunter fällt folgendes Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (z.B. Strauße, Emus und Nandus), Wachteln, Enten und Gänse.

Für den Landkreis Mühldorf a. Inn wurden alle Bereiche bis zu einer Entfernung von 500 Metern von den Flüssen Inn, Rott und Isen von der Quelle bis zur Mündung als Risikogebiete ausgewiesen. In diesen Bereichen muss Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.

Zudem sind auch alle Geflügelhalter außerhalb dieser Risikobereiche verpflichtet in ihrem Bestandsregister, Aufzeichnungen über die pro Tag verendeten Tiere sowie über die pro Tag gelegten Eier zu führen.

Die bereits im Februar angeordneten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Eintrag des Erregers der Geflügelgrippe in Geflügelhaltungen bleiben weiterhin gültig. Ebenso muss auch weiterhin jeder, der bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, diesen umgehend beim Landratsamt Mühldorf, Veterinäramt, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf (E-Mail: vetamt@lra-mue.de) melden. In der schriftlichen Meldung genügt es Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Hierzu ist unter www.lra-mue.de unter „Anzeige einer Geflügelhaltung“ das bereitgestellte Formular zu beachten.

Sofern Unsicherheit darüber besteht in welchem Abstand zu den Flüssen sich die eigene Geflügelhaltung befindet, kann über das Geoportal Bayern „BayernAtlas“ der eigene Standort gefunden und die Entfernung bis zum Uferrandstreifen von Inn, Rott oder Isen ermittelt werden.
Zuletzt geändert am:
12.03.2021
um 16:29 Uhr
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