IHK für München und Oberbayern: Corona-Hilfen für die Wirtschaft: Über neun Millionen Euro im Landkreis angekommen
Obermeier-Osl: „IHK prüft eingereichte Anträge sorgfältig und bewilligt schnell“

Mühldorf – Die IHK für München und Oberbayern zieht eine Zwischenbilanz der Überbrückungshilfe II sowie der Novemberhilfe: Bis Mitte März 2021 hat die IHK als bayernweite Bewilligungsstelle in beiden Förderprogrammen mehr als neun Millionen Euro zur Auszahlung an die Antragsteller im Landkreis Mühldorf angewiesen. 600 Unternehmen und Soloselbstständige aus dem Landkreis haben bislang Anträge auf Überbrückungshilfe II oder Novemberhilfe gestellt. Bereits mehr als 90 Prozent dieser Anträge sind bearbeitet. Der Bund hatte die Hilfen aufgelegt, um die von der Corona-Krise besonders betroffenen Betrieben direkt zu unterstützen.

Überbrückungshilfe II

Mit der Überbrückungshilfe II bezuschusst der Bund die laufenden Fixkosten von Unternehmen und Soloselbstständigen im Zeitraum September bis Dezember 2020. Im Landkreis Mühldorf wurden im Rahmen der Überbrückungshilfe II bislang rund 2,4 Millionen Euro an 156 betroffene Betriebe ausgezahlt. Den Großteil der Gelder erhielt das Gastgewerbe mit rund 520.000 Euro Förderung. Es folgt der Wirtschaftszweig „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“. Zu diesem gehören neben dem klassischen Einzelhandel auch Autohäuser und Kfz-Werkstätten sowie der Großhandel. An Antragsteller aus diesem Bereich wurden bislang rund 440.000 Euro an Hilfen ausgezahlt. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am 31. März 2021.

Novemberhilfe

Bei der Novemberhilfe erstattet der Staat den Betrieben, die während des Teil-Lockdowns im November schließen mussten, bis zu 75 Prozent der ausgefallenen Umsätze. Betroffen von den Einschränkungen waren vor allem Hotels, Gaststätten, Fitnessstudios, Freizeiteinrichtungen, die Reisebranche und Veranstalter. Das zeigt sich auch in den Zahlen der IHK: Insgesamt bewilligte die IHK bereits 406 Anträge auf Novemberhilfe von Unternehmen und Soloselb-stständigen im Landkreis Mühldorf mit einer Gesamtfördersumme von mehr als sieben Millionen Euro. Davon flossen rund 3,8 Millionen Euro in das Gastgewerbe im Landkreis, gefolgt von 1,6 Millionen Euro für Betriebe aus dem Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung und Erholung“. Zu dieser Branche gehören unter anderem Kinos, Museen, Theater, Konzertveranstalter, Freizeitparks und Fitnessstudios. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis Ende April gestellt werden.

„Seit einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie das öffentliche Leben und die Wirtschaft in unserem Landkreis. Die Einschränkungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens treffen besonders hart die Gastronomie, die Hotels, die Veranstalter, die Reise- und Tourismusbranche, der Einzelhandel und die Kunst- und Kulturbranche“, erklärt Ingrid Obermeier-Osl, Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Altötting-Mühldorf und IHK-Vizepräsidentin.

„Die staatlichen Hilfen haben in den vergangenen Monaten vielen Unternehmerinnen und Unternehmern geholfen, ihre Zahlungsfähigkeit abzusichern. Diese können aber niemals alle Verluste ausgleichen. Nur mit selbst erwirtschafteten Umsätzen können Betriebe langfristig überleben“, so Obermeier-Osl. Die Ausschussvorsitzende lobt die schnelle Abwicklung der Corona-Hilfen in Bayern. „Die Arbeit der IHK kann sich bundesweit sehen lassen: In keinem anderen Bundesland sind so schnell so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst worden.“

Die IHK für München und Oberbayern wickelt zudem das bayerische Landesprogramm „Oktoberhilfe“ für Betriebe in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Rottal-Inn sowie in den Städten Augsburg und Rosenheim ab, die bereits im Oktober 2020 in den harten Lockdown versetzt wurden. 85 Prozent der bereits 760 bayernweit gestellten Anträge konnten seit dem Bearbeitungsbeginn am 23. März bewilligt und ausgezahlt werden.

In der Abwicklung aller Förderprogramme werden die IHK-Mitarbeiter von mehr als 250 externen Vollzeitkräften unterstützt – unter anderem von Beamten des Freistaats, der Messe München und von Personaldienstleistern.

Alle Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen für die Wirtschaft, den Antragsbedingungen und den aktuellen Stand der Antragsbearbeitung sind online verfügbar unter www.ihk-muenchen.de/corona.
Zuletzt geändert am:
31.03.2021
um 15:03 Uhr
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