Polizeipräsidium Oberbayern Süd: Sicherheitsbericht 2020

Datengrundlage des Sicherheitsberichts ist in erster Linie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden deutschlandweit alle polizeilichen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht, ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte, erfasst. Die wesentlichen Aussagen für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd werden in dieser Pressemitteilung zusammenfassend dargestellt.

Der polizeilich zu betreuende Schutzbereichs des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd beinhaltet eine Fläche von 9.178 Quadratkilometer, 438 Kilometer Grenzverlauf zu Österreich und mit der Zugspitze den höchsten Punkt Deutschlands. Dieser geografische Zuständigkeitsbereich wird durch die kreisfreie Stadt Rosenheim sowie die neun Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land,  Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Rosenheim, Traunstein und Weilheim-Schongau gegliedert. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit seinen Dienststellen ist hier für die Sicherheit von 1.287.346 Einwohnern (Stand: 31.12.2020) zuständig.

Wichtige Entwicklungen auf einen Blick:
  • Mit 54.141 Straftaten wurden 2020 erneut weniger Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst
  • Die statistischen Fallzahlen stellen die niederste Kriminalitätsbelastung in den letzten 10 Jahren dar!
  • Die Aufklärungsquote ist 2020 auf hervorragenden 75,6 % angestiegen.
  • Im Bereich der Wohnungseinbrüche wurde erneut ein Rückgang verzeichnet – verglichen mit 2014 haben sich die Fallzahlen mehr als halbiert!
  • Im Bereich des Callcenter Betruges (z.B. Falsche Polizeibeamte) musste ein deutlicher Anstieg verzeichnet werden.
  • Diebstahlsdelikte sind erneut rückläufig und befinden sich damit auf dem niedersten Wert seit Bestehen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.
  • Die Gewaltkriminalität verzeichnet einen Rückgang von - 11,3%.
  • Ein leichter Abwärtstrend ist bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten festzustellen.
  • Der erneute Anstieg der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht insbesondere auf vermehrte Fallzahlen des Verbreitens von Kinderporno-graphie zurück.
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Zuletzt geändert am:
15.03.2021
um 10:09 Uhr
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